Der haushohe Sieg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat die Republik geschockt. Ihr Ziel einer absoluten Mehrheit, um ihren Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten zu machen, haben die Ultrarechten zwar verfehlt. Doch die Hoffnung, eventuell mit Unterstützung des BSW oder Überläufern aus der CDU zu regieren, haben die Blauen noch nicht aufgegeben.Auch die Bundespolitik ist alarmiert, ob möglicher Auswirkungen einer von den Ultrarechten geführten Regierung in Magdeburg. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat Beamte in dem Bundesland mit seinen rund 2,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern jetzt dazu aufgerufen, rechtswidrigen Weisungen der AfD zu widersprechen. Die Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.„Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe.Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern.Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin (SPD)Die Bundesjustizministerin erklärte weiter: „Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten. Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern.“ Ein Beamter könne „sich nicht einfach darauf zurückziehen, dass man nur tue, was ihm gesagt wurde“, sagte Hubig. Hubig verweist auf andere Lage für Staatsanwälte Sie betonte gleichzeitig die Unabhängigkeit der Justiz: „Ich bin mir sicher, dass sich die Justiz gegen jeden Versuch von Einflussnahme versperren würde.“Bei Staatsanwaltschaften sei der rechtliche Rahmen allerdings anders, sagte die Ministerin. „Als Teil der Exekutive unterliegen sie einem ministeriellen Weisungsrecht. Allerdings ist das natürlich begrenzt.“ Sie habe „keinen Zweifel daran, dass sich auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rechtswidrigen Weisungen widersetzen würden“.Die AfD stellt mit 39 Abgeordneten die stärkste Fraktion im neuen Landtag. Zum Regieren fehlen ihr drei Stimmen. CDU, SPD, Grüne und Linke lehnen jede Zusammenarbeit mit der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei ab, lediglich das BSW führt Gespräche mit der AfD.Ministerin Hubig hob hervor, dass der Bund gegebenenfalls gegen Rechtsverstöße einer Landesregierung vorgehen könne. „Die Länder sind genauso an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. Und es gibt das Prinzip der Bundestreue“, sagte Hubig. „Verletzt ein Bundesland seine rechtlichen Pflichten, kann der Bund das Bundesverfassungsgericht anrufen.“Außerdem gebe es den sogenannten Bundeszwang im Grundgesetz, durch den ein Weisungsrecht des Bundes gegenüber einem Land begründet werden könnte. Hubig nannte als Beispiel den Fall, dass eine Landesregierung ihre Behörden anweise, „geltendes Recht zu missachten, also beispielsweise keine Einbürgerungsanträge mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zuzulassen“.Dann könnte die Bundesregierung den Landesbehörden „direkt die Weisung erteilen, die Gesetze doch anzuwenden“, sagte die Ministerin. Sie brauche aber dazu die Zustimmung des Bundesrates. Auch Frei spricht von der Möglichkeit des Bundeszwangs Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) gegenüber hatte auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) über diese Möglichkeit gesprochen. „Der Bundeszwang ist eine Ultima Ratio“, sagte er. Dafür könne Artikel 37 des Grundgesetzes angewendet werden. Die würde geschehen, wenn eine verfassungsfeindlich handelnde AfD-Landesregierung zu disziplinieren wäre.Siegmund hatte im Wahlkampf deutlich gemacht, dass er im Fall der Regierungsübernahme die Behörden massiv umbauen will. Es gehe nicht nur um rund 200 Posten für mögliche Minister, Staatssekretäre und deren Stäbe – sondern auch um die Ebene darunter, also Leitungsposten auf der Arbeitsebene der Ministerien oder Chefposten in anderen Behörden im Land, sagte der Co-Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion.Zudem hatte der 35‑Jährige angekündigt, dass er als Ministerpräsident die Abschaffung des Landesverfassungsschutzes prüfen werde. An der Umsetzbarkeit seiner Ankündigungen gibt es erhebliche Zweifel.Es droht kein Staatsstreich, auch kein Zerfall unserer Ordnung.Hans-Jürgen Papier, ehemaliger BundesverfassungsrichterDer ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnte vor Alarmismus wegen des AfD-Erfolgs. „Die Demokratie als solche ist nicht in Gefahr. Es droht kein Staatsstreich, auch kein Zerfall unserer Ordnung“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.„Ich warne davor, alarmistische Szenarien zu verbreiten. Diese verunsichern zu Unrecht die Bevölkerung und mindern das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie.“Eine denkbare AfD-Regierung auf Landesebene sei an die Regeln der Rechtsstaatlichkeit und des Föderalismus gebunden, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts. „Es gibt derzeit keine Anzeichen, dass die AfD willens und in der Lage ist, diese Ordnung zu sprengen.“Auf die Frage, ob Deutschland eine von der AfD geführte Bundesregierung verkraften könnte, sagte Papier: „Deutschland hat – anders als in der Weimarer Zeit – gefestigte rechtsstaatliche Schutzinstrumente, die eine Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands verhindern können, ganz gleich, welche Partei dies auch versuchen mag.“Er verwies auf die Rolle des Bundesverfassungsgerichts und die für Grundgesetzänderungen erforderlichen Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat.