„Es geht nicht darum, Sie auseinanderzunehmen“, stellte der Vorsitzende Richter Holger Schütt zu Beginn der Befragung klar. Unklarheiten und Widersprüche müssten jedoch besprochen werden. Was zunächst mit Fragen zu Beziehungen, Kindern und psychischen Problemen begann, entwickelte sich im Verlauf des Verhandlungstages zu einer detaillierten Prüfung der Aussagen von Gina H.
Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt und zu einem Tümpel bei Klein Upahl gefahren zu haben. Dort soll sie ihn mit sechs Messerstichen getötet, den Leichnam mit Grillanzünder übergossen und angezündet haben. Als Motiv wird gesehen, dass die 30-Jährige den Jungen als Hinderungsgrund für die Wiederaufnahme einer Beziehung zu Fabians Vater gesehen haben soll, mit dem sie bis August 2025 eine vier Jahre dauernde Beziehung geführt hatte. Gina H. bestreitet die Tat, und es gilt die Unschuldsvermutung.
Besonders intensiv beschäftigte sich der Richter mit den Tagen unmittelbar vor Fabians Verschwinden und mit Gina H.s Bewegungen am 10. Oktober 2025. Ihre Antworten wichen dabei mehrfach von früheren Angaben, Nachrichten, Zeugenaussagen oder technischen Daten ab.













