Die Sendung steht schon kurz vor dem Abspann, als Manuela Schwesig einen Joker zieht. „Herr Holm tritt mit einem Bankräuber an“, ruft die SPD-Kandidatin ihrem Kontrahenten Leif-Erik Holm (AfD) am Mittwochabend im Wahlduell von n-tv und Ostseewelle entgegen.Es ist eine Breitseite. Die beiden gehen schließlich gerade in die heiße Phase ihres Wahlkampfes. Am 20. September wird in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt und es zeichnet sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Schwesig und Holm ab.Laut neuesten Umfragen steht Holms AfD bei 35 Prozent, während die SPD in den vergangenen Wochen aufgeholt hat und inzwischen auf 32 Prozent kommt. Da scheint ein Bankräuber in den Reihen der selbst ernannten Law-and-Order-Partei AfD gerade recht zu kommen, könnte man meinen. Und aus Sicht ihrer politischen Gegner klingt die Geschichte eigentlich zu schön, um wahr zu sein. Oder?Das Problem für Holm: Die Sache ist tatsächlich wahr. Bereits vor zwei Wochen hatten „Ostsee-Zeitung“ und „Nordkurier“ berichtet, dass ein Landtagskandidat der AfD im Jahr 2012 in Duisburg eine Bank überfallen haben soll. Der Name: Sascha Gläser, zu Hause in Rostock, Direktkandidat für Wahlkreis 7, verurteilt wegen bewaffneten Raubs. Der 42-Jährige hat demnach eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt. Die AfD geht auf Distanz zu Gläser Im Fernsehstudio versucht Holm zwar, die Vorwürfe herunterzuspielen. Die Causa sei erst nach der Nominierung bekannt geworden, so Holm. Zurückziehen könne man da nicht mehr, Gläser müsse also antreten. Gläser werde sein Mandat aber nicht antreten, sollte er es gewinnen.Dennoch trifft die Enthüllung die AfD empfindlich. Einerseits liefert sie eine Steilvorlage für den politischen Gegner. Und andererseits handelt es sich nicht um irgendeine Partei. Die AfD ist es schließlich, die regelmäßig eine besonders harte Auslegung geltenden Rechts fordert und die deutsche Justiz gerne als zu lasch geißelt. Da passt ein verurteilter Straftäter kaum ins Bild.Der Landesverband versucht entsprechend, die Affäre möglichst schnell abzuräumen – und geht auf Distanz zu Gläser. Jedoch nicht etwa wegen dessen Vorstrafe, sondern weil er seine Vergangenheit gegenüber der Partei verschwiegen habe. Das sehe man als erheblichen Vertrauensbruch, hieß es aus der Partei.Ich bereue es sehr, was damals passiert ist.Ex-Bankräuber und AfD-Kandidat Sascha GläserGläser selbst bestreitet das nicht. Gegenüber dem NDR bestätigte er den Überfall, sprach vom „größten Fehler“ seines Lebens. Er habe aber nicht mit einer echten Waffe hantiert, sondern nur mit einer Feuerzeugpistole, also einem Feuerzeug in Form einer Waffenattrappe. Er habe sein Leben seit der Tat geändert „und noch nicht einmal einen Strafzettel kassiert“, so Gläser. Über die „mediale Wirkung“ seiner Vergangenheit sei er sich nicht bewusst gewesen.Die Partei ließ sich davon nicht erweichen. Nach Informationen des NDR soll zeitnah ein Parteiausschlussverfahren gegen den Kandidaten angestrengt werden. Die juristische Beurteilung ist das eine, die politische Glaubwürdigkeit das andere Gläser ist nicht der einzige AfD-Mann, dem eine Straftat nachgewiesen wurde oder gegen den zumindest weitreichend ermittelt wurde. Oftmals geht es dabei um Betrug, Bestechlichkeit, Untreue oder die Verletzung von Dienstgeheimnissen.Aber auch um Gewalttaten. Das Recherchekollektiv „Correctiv“ hat etwa bereits 2024 Gewalttaten von AfD-Mandatsträgern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene untersucht. Dabei fanden sich 28 Politiker, die von einem Gericht mindestens in erster Instanz verurteilt worden waren. Brisant: 14 von ihnen blieben trotzdem weiter für die AfD tätig – oder sind gar erst nach einer Verurteilung in ein Amt gekommen. So etwa auch Sebastian Münzenmaier, der 2018 wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.Münzenmaier hatte nach Ansicht eines Gerichts Mitgliedern der Hooliganszene geholfen, Fans eines gegnerischen Fußballvereins aufzulauern und sie zu verprügeln. Darunter sollen sich auch Kinder befunden haben. Ein Jahr nach seiner Verurteilung zog er für die AfD in den Bundestag ein. Dort sitzt er bis heute – und ist unter anderem Mitglied im Bau- und Tourismusausschuss.Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden. Externen Inhalt anzeigen Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. Das Gesetz bietet prinzipiell jedem Straftäter das Recht auf Resozialisation. Ein Mensch, so der Grundsatz, darf nach verbüßter Strafe nicht auf Dauer aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Und damit darf eine Verurteilung auch keinem Berufsverbot gleichkommen. Das gilt auch für Gläser, der seine Strafe abgesessen hat. Und letztlich auch für Münzenmaier.Auf die politische Realität ist dies jedoch nicht uneingeschränkt anwendbar. Ein politisches Amt beruht schließlich auf Vertrauen, auf individueller Glaubwürdigkeit. Und damit auf der Bereitschaft der Bevölkerung, zu akzeptieren, dass gewählte Vertreter über Recht, Ordnung und persönliche Lebensführung entscheiden. Kann dieses Vertrauensverhältnis wirklich zu einem ehemaligen Straftäter bestehen?Rein juristisch ist das durchaus vorgesehen. Das Wahlrecht schließt etwa eine Kandidatur explizit nicht aus, solange es sich „nur“ um ein Vergehen handelt – und nicht um Verbrechen. Erst wer zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert in Deutschland demnach das passive Wahlrecht, also das Recht, gewählt zu werden und bei einer Wahl anzutreten. Und das zunächst auch nur temporär, für die Dauer von fünf Jahren. Auch Politiker anderer Parteien hatten schon Stress mit der Staatsgewalt Es handelt sich also nicht etwa um ein rechtliches Problem, sondern um eine Frage der Bewertung – auch durch die betroffene Partei.Die AfD verfügt schließlich nicht exklusiv über Politiker, die Straftaten begehen oder in der Vergangenheit begangen haben. Der damalige Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff (FDP) etwa trat 1984 von seinem Amt zurück, weil eine Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen ihn erhoben worden war. 1987 wurde er zu einer Geldstrafe von 180.000 Mark verurteilt.Ein Jahr später wählte ihn die FDP jedoch schon wieder zu ihrem Bundesvorsitzenden – was er auch bis 1993 blieb. Thüringens Ex-Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) hingegen wurde während seiner Amtszeit 2009 wegen fahrlässiger Tötung im Rahmen eines Skiunfalls verurteilt. Der damalige Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt (SPD) wegen Beihilfe zur Untreue. Es gibt Dutzende weitere Beispiele aus allen Parteien, darunter auch Gewalttaten.In den allermeisten Fällen verloren die Täter ihre Ämter und kehrten auch nicht in die aktive Politik zurück. In der AfD machen sie oft einfach weiter. Dass Lambsdorff nach seiner Verurteilung noch die FDP führen durfte, gilt als absolute Ausnahme. Ein Staatsamt bekleidete auch er danach nicht mehr.