Das von Lars Klingbeil (SPD) geführte Bundesfinanzministerium kritisiert eine aktuelle Analyse des Ifo-Instituts scharf, in der Verteidigungsausgaben vor und nach der Änderung der Schuldenregel miteinander verglichen wurden. Seit dem Jahr 2025 dürfen sicherheitspolitisch relevante Positionen im Haushalt mit zusätzlichen Krediten finanziert werden, sobald sie ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschreiten. Die Ifo-Autorin verglich die Ausgaben des Bundes aus den vergangenen zwei Jahren, die unter die Bereichsausnahme fallen. Für 2024 kam sie auf 54,6 Milliarden Euro, für 2025 auf 72,2 Milliarden Euro. Dem Plus von 17,6 Milliarden Euro stellte sie die zusätzlichen Schulden gegenüber, die mit der Bereichsausnahme gemacht wurden: 28,6 Milliarden Euro. „Das ergibt 11 Milliarden Euro an zusätzlichen Schulden, die nicht zu zusätzlichen Ausgaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit geführt haben“, folgerte sie. Und weiter schrieb sie: „Das entspricht einer Zweckentfremdungsquote von 38,5 Prozent.“Das Bundesfinanzministerium wehrt sichDas Bundesfinanzministerium wehrt sich gegen den Eindruck, gegen die Schuldenregel verstoßen zu haben. „Die Ifo-Studie wendet nicht die rechtlichen Maßstäbe an, die von Bundestag und Bundesrat mit der Bereichsausnahme der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse im Grundgesetz verankert wurden“, sagte eine Sprecherin. Die Studie sei deshalb rechtlich und methodisch falsch. „Es werden Äpfel mit Birnen verglichen.“ Was Bundestag und Bundesrat ins Grundgesetz geschrieben hätten, werde außer Acht gelassen. Stattdessen würden andere Maßstäbe angelegt. Entscheidende Größe für den durch die Bereichsausnahme geschaffenen zusätzlichen fiskalischen Spielraum sei nicht die Höhe der Verteidigungsausgaben im Jahr 2024, sondern die Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts. „Das Grundgesetz sieht für die Bereichsausnahme – anders als für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität – auch kein Kriterium der Zusätzlichkeit vor.“Das Bundesfinanzministerium erweckt damit den Eindruck, dass in der Studie behauptet wird, die Regierung verstoße gegen die im Grundgesetz normierte Schuldenregel. Dafür findet sich dort aber kein Hinweis. Die Autorin geht nur der Frage nach, inwieweit die zusätzlichen Schulden, die mit der Bereichsausnahme gemacht wurden, zu zusätzlichen Verteidigungsausgaben führten. Dass dies nicht zur Gänze geschehen sei, sei zu vermuten gewesen, da die Ein-Prozent-Regel so angelegt sei, dass – nutze man sie voll aus – automatisch Spielraum im Kernhaushalt entstehe. „Dieses Ergebnis ist also weniger ein Hinweis auf eine Fehlverwendung der Ausgaben an sich als eine Folge der Konstruktion der Ein-Prozent-Regel“, erläuterte sie. Weiter hob sie hervor: „Anders als beim Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ist die Zusätzlichkeit der Ausgaben nicht im Grundgesetz verankert. Sie ist daher kein formelles Kriterium, sondern ein ökonomischer Indikator.“Schon im Frühjahr war es zu Reibereien zwischen dem Finanzministerium und dem Ifo-Institut gekommen. Damals ging es um die Frage, ob Sonderschulden für Infrastruktur und Klimaneutralität zweckentfremdet wurden.