Quelle: dpa
10. September 2026, 11:59 Uhr
Vor deutschen Gerichten gibt es mehrere Klagen gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone im Zusammenhang mit einseitigen Vertragsänderungen. (Archivbild)
© Federico Gambarini/dpa
Der Telekommunikationsanbieter Vodafone hat im Streit um eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einen Dämpfer erlitten. Nach EU-Regeln hätten Anbieter kein automatisches Recht darauf, ihre Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, stellten die Richter in Luxemburg klar. Die Entscheidung ist auch relevant für eine laufende Sammelklage gegen Vodafone, bei der mehr als 100.000 Menschen mitmachen. Sie wehren sich gegen Preiserhöhung durch Vodafone für Festnetz-Internet im Jahr 2023.







