Der Wohnungskonzern drängte Mieter mit dem Mietvertrag auch gleich dazu, Strom einer eigenen Tochterfirma zu kaufen. Ein Gericht macht damit Schluss.

Mieterinnen und Mieter in solchen Wohnsiedlungen müssen transparent erkennen, welche Verträge sie abschließen

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afp | Wer eine Wohnung mietet, muss frei entscheiden können, von wem er seinen Strom bezieht. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbunds vom Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Es gab mit einem Urteil vom Mittwoch der Unterlassungsklage des Mieterbunds gegen zwei Tochtergesellschaften des Immobilienkonzerns Vonovia statt – sie dürfen demnach nicht einen Mietvertrag zum „Vehikel“ machen, um Mieterinnen und Mieter an einen bestimmten Stromanbieter zu binden.

Der Mieterbund hatte im April 2025 gegen die Deutsche Annington Beteiligungs GmbH und die Vonovia Energie GmbH geklagt. Mieterinnen und Mieter der Deutschen Annington sollten mit dem Mietvertrag zugleich einen Stromliefervertrag mit Vonovia Energie abschließen.