Es ist ein Experiment mit offenem Ausgang. Wenn in Österreich die ersten Schüler an diesem Montag nach neun Wochen Ferien wieder in ihre Klassenzimmer kommen, dürfen Mädchen unter 14 Jahren kein islamisches Kopftuch mehr tragen. In der aufgeheizten Debatte um den Umgang mit Einwanderung und Islam hatte die regierende Koalition aus konservativer ÖVP, SPÖ und liberalen Neos das Verbot im Winter beschlossen, auch die rechte FPÖ stimmte dafür.Seit Monaten hagelt es Kritik an dem Vorhaben, zumal der Verfassungsgerichtshof 2020 ein ähnliches Gesetz aufgehoben hatte. In den Zeitungen werden muslimische Mädchen zitiert, die ihre Verzweiflung schildern oder den festen Willen, dem Verbot zu trotzen. Die Fachwelt wiederum ist gespalten. Der Autor Ahmad Mansour bezeichnet den österreichischen Weg als „absolut richtig“. Als Psychologe wisse er, „welch problematischen Bezug Siebenjährige zu ihrem Körper entwickeln, wenn sie ein Kopftuch tragen müssen“, sagte er kürzlich der Zeitung „Die Presse“.Darf eine bestimmte religiöse Überzeugung benachteiligt werden?Lehrerverbände befürchten, dass der Konflikt ausgerechnet an jenen Pädagogen hängen bleiben wird, die in Schulen mit hohem Migrantenanteil ohnehin schon mit vielen Problemen kämpfen. Und Juristen stellen die Frage, warum der Verfassungsgerichtshof das neue Gesetz durchwinken sollte, wo er doch 2020 eine weniger strenge Regelung aufgehoben hatte.Tatsächlich erscheint es auf den ersten Blick paradox: Das 2020 gekippte Gesetz der damaligen schwarz-blauen Koalition hatte sich ganz allgemein gegen das Tragen „weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung“ gerichtet, die „mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“. Es galt für Kinder bis zu dem Schuljahr, in dem sie das zehnte Lebensjahr vollenden. Das neue Verbot zielt nun ganz offen gegen das „Kopftuch nach islamischer Tradition“ bis zum 14. Lebensjahr der Schülerinnen.Die Autoren des neuen Gesetzes hatten sich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs genau angesehen. Seinerzeit störten sich die Richter unter anderem daran, dass die Definition zwar weit gefasst war, faktisch aber nur muslimische Mädchen betraf. Eine Regelung, die religiöse Neutralität und Gleichstellung der Geschlechter erreichen wolle, aber nur eine bestimmte Gruppe von Schülerinnen treffe, sei selektiv und verfehle ihr Regelungsziel, hieß es damals.Allerdings schrieben die Richter nicht, dass es per se verboten sei, eine bestimmte religiöse Überzeugung zu benachteiligen. Das habe auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) so befunden. Jedoch bedürfe die Beschränkung einer besonderen sachlichen Rechtfertigung.Ausdrücklich gegen das islamische KopftuchGenau hier setzt die Koalition mit ihrem neuen Gesetz an: Als Ziel stellt der Text die „bestmögliche Entwicklung und Entfaltung“ der Schülerinnen ins Zentrum. Es gehe „nicht um das Thema Religion, sondern um das Thema Kindeswohl: dass Mädchen unter 14 Jahren nicht unterdrückt werden“, fasste es ÖVP-Integrationsministerin Claudia Bauer zusammen, die zu den lautstärksten Verfechtern des Gesetzes gehört. Will sagen: Hier wird offen und gezielt gegen das islamische Kopftuch vorgegangen, aber nicht, weil es islamisch ist, sondern weil es junge Mädchen in ihrer Entwicklung beeinträchtigen kann. Die Religionsmündigkeit, so Bauer, beginne in Österreich mit 14 Jahren. Dann könne jede junge Frau selbst entscheiden.Die Verteidiger des Gesetzes argumentieren zudem, dass die Sanktionen nun präzise abgestuft seien, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu genügen. Hält sich ein Mädchen nicht an das Verbot, ist zunächst ein Gespräch mit Eltern und Schulleitung vorgesehen. Bei einem weiteren Verstoß wird die Schulbehörde eingeschaltet, dann die Kinder- und Jugendhilfe. Als letzte Konsequenz sieht das Gesetz eine Geldstrafe zwischen 150 und 800 Euro vor.Schon im parlamentarischen Verfahren wiesen Verfassungsjuristen auf die Schwachstellen der Regelung hin: Denn 2020 hatten die Richter bereits angemerkt, dass Mädchen ein Kopftuch aus den verschiedensten Gründen tragen könnten, etwa auch, um eine kulturelle Verbundenheit auszudrücken. Ein selektives Verbot könne sich sogar nachteilig auf die „Inklusion betroffener Schülerinnen“ auswirken und zu Diskriminierung führen.Das führt zu der praktischen wie auch verfassungsrechtlich relevanten Frage, ob ein Gesetz überhaupt geeignet sei, sein angestrebtes Ziel zu erreichen. Damals schrieben die Richter aber auch, dass es dem Gesetzgeber obliege, geeignete Instrumente für die Konfliktlösung an den Schulen zu schaffen.„Nicht elegant, aber richtig“Er sei gespannt, wie der Verfassungsgerichtshof dieses Mal urteilen werde, sagt der Wiener Soziologe und Integrationsexperte Kenan Güngör. Aus seiner Sicht sei die Regelung zwar „nicht die eleganteste“, im Kern aber richtig. Güngör ist seit Jahren an Wiener Schulen unterwegs und kennt die Konflikte. „Für einen Teil der Mädchen wird das Verbot eine Befreiung sein, für einen anderen Teil ein unzulässiger Eingriff“, meint er.„Wir wissen, dass das Kopftuch aus verschiedenen Motiven getragen wird.“ Manche täten es freiwillig, andere aus familiärem Druck. „Aber bei allen Motiven gibt es einen zutiefst sexualisierenden und frauenfeindlichen Grundkern: Der weibliche Körper wird mit Scham besetzt und zum Kern der Sünde erklärt.“Gerade Islamisten weltweit propagieren, Mädchen so früh wie möglich zu verschleiern, damit sie sich so stark daran gewöhnen und den Schleier als quasi zweite Haut kaum mehr abnehmen können. Daher sollte die Schule den jungen Mädchen einen Raum ohne Kopftuch ermöglichen, bis sie mit 14 die Religionsreife haben, um sich frei zu entscheiden.„Dauerhafte Überfokussierung auf den Islam kontraproduktiv“Als problematisch empfindet Güngör allerdings, dass sich die Debatte sehr häufig auf Muslime zuspitze. Erst in der vergangenen Woche hatte Bundeskanzler Christian Stocker neben der Kopftuchregelung auch ein Verbot des „politischen Islams“ ins Spiel gebracht, um demokratiefeindlichen Bestrebungen religiöser Gruppen entgegenzutreten.„Die ernsthafte und ehrliche Diskussion über die Probleme bei Teilen der muslimischen Community ist wichtig. Aber diese dauerhafte, negative Überfokussierung ist zum Teil kontraproduktiv“, meint Güngör. „Sie verstärkt nur das Grundgefühl vieler Muslime, dass sie nicht gewollt sind und man immer nach weiteren Gründen gegen sie sucht.“„Protest gehört in einer Demokratie dazu“Eleganter und vor allem kohärenter wäre für ihn ein Gesetz gewesen, das sich mehr am französischen Laizismus orientieren würde. „Man könnte an Schulen alle stark sichtbaren religiösen Symbole verbieten“, schlägt der Integrationsfachmann vor. „Ein Halbmond an einer Kette oder ein Kruzifix in der Ecke des Klassenzimmers wären dann kein Problem“, meint er. „Ein monumentales Kreuz über der Tafel oder ein Tuch, das den Kopf eines Menschen umschließt, aber schon.“ Das Kopftuch sei eines der stärksten Symbole überhaupt.Aus seiner bisherigen Erfahrung schätzt Güngör, dass sich ein Großteil der Mädchen und Familien an das Verbot halten oder sich nach den ersten Gesprächen fügen werde. „Das ist die faktische Kraft eines Gesetzes – wie bei der Einführung der Gurtpflicht.“ Widerstand erwartet er nur von wenigen Mädchen aus erzkonservativen Milieus oder aktivistischen Gruppen. „Aber Protest“, sagt Güngör, „gehört in einer Demokratie eben dazu.“