Ein wichtiger Rechtsstreit zwischen Anthropic und dem US-Verteidigungsministerium ist zu einem finalen Urteil gekommen. Ein Bezirksgericht in Kalifornien urteilte, dass die Einstufung von Anthropic als Lieferkettenrisiko und Bedrohung für die nationale Sicherheit nicht rechtskonform war (Aktenzeichen 3:26-cv-01996-RFL). Die US-Regierung kann noch Berufung einlegen.
Angefangen hatte der Streit, weil der KI-Hersteller der US-Regierung nicht erlauben wollte, dass Anthropic-KI für die Massenüberwachung der US-Bevölkerung und zur Entwicklung von vollautonomen Waffen genutzt wird. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth ergriff daraufhin eine Maßnahme, die es zuvor noch für kein anderes US-Unternehmen gegeben hatte: Er stufte Anthropic als Lieferkettenrisiko ein, was bedeutete: Anthropic durfte keine Aufträge mehr vom US-Militär erhalten und auch keine Unternehmen mehr beliefern, die ihrerseits wiederum Auftragnehmer der Streitkräfte sind. Anthropic wehrte sich juristisch dagegen.
Richterin: Ministerium handelt widersprüchlich
Am Donnerstag traf die US-Richterin Rita F. Lin die finale Entscheidung im Großen und Ganzen zugunsten Anthropics – in einem von insgesamt zwei Verfahren zu der Sache. Demnach muss die Einstufung als Lieferkettenrisiko aufgehoben werden. Eine Backdoor des Herstellers in seinen KI-Modellen, mit der das Verteidigungsministerium Lin zufolge argumentiert hatte, sei unstrittig nicht vorhanden. Auch stünden andere Entscheidungen des Ministeriums im Widerspruch zu der Tatsache, dass es Anthropic als erhebliches Risiko ansieht.












