Frauke Brosius-Gersdorf verhandelt ihren eigenen Fall. Das begründet sie damit, es gehe in ihm um die Demokratie, um den Rechtsstaat und um die „Debattenkultur in unserem Land“. Die Potsdamer Rechtswissenschaftlerin sollte als Richterin ans Bundesverfassungsgericht berufen werden. Das verunglückte. Erst stimmte die CDU-Fraktionsspitze zu, dann lehnte es die CDU-Fraktion ab. Es waren politische Zweifel an ihren juristischen Überzeugungen aufgekommen, vor allem an denen zum Schwangerschaftsabbruch. Wie immer war die Öffentlichkeit beteiligt, in der die unterschiedlichsten Ansichten zu Brosius-Gersdorf kursierten. Von ihnen wurden viele der Juristin nicht gerecht und setzten sich dennoch durch. So ist Politik.Die Juristin lässt es nicht dabei bewenden. Sie ist erkennbar verletzt. Einmal durch die öffentlichen Schmähungen ihrer Person, von denen in ihrem E-Mail-Postfach ganz zu schweigen. Dann durch das juristische Laientum, das sich an ihren Überzeugungen erfolgreich abarbeitete. Wer kurz davor stand, eines der höchsten Ämter im eigenen Berufsfeld zu erlangen, und dann aufgrund von Affekten und törichten Behauptungen scheiterte, dem wird man das Gefühl zugestehen, ungerecht behandelt worden zu sein.Darf ein wissenschaftlicher Standpunkt zu Ablehnung führen?Doch ist „Wahl und Wahrheit“, das Buch, das sie jetzt geschrieben hat, nicht das Protokoll eines Gefühls. Für Brosius-Gersdorf hat der politische Prozess, indem sie nicht gewählt wurde, einen schweren Fehler gemacht. Eine Juristin könne nicht ihres „wissenschaftlichen Standpunkts“ wegen als Richterin abgelehnt werden. Deshalb rollt sie das Geschehen noch einmal auf. Ausführlich erklärt sie das Verfahren der Richterwahl und zeichnet nach, wie sie scheiterte. Noch ausführlicher entfaltet sie ihre Positionen zur Abtreibung, die sie für manche Unions-Abgeordnete unwählbar machten. Sie selbst hält diese Position für „denklogisch“ geboten und sieht insofern in ihrer Ablehnung den Verstand, wenn nicht gar die Vernunft mit Füßen getreten. Ähnlich argumentiert sie in der Frage der Leihmutterschaft. Sie zu untersagen, verstoße gegen das Grundgesetz. Eigene Kapitel sind dem Parteiverbot gewidmet und der Frage, wie säkular der Staat ist, in dem wir leben.Wir kommen auf die konkreten Argumente zurück. Zunächst aber ist von Interesse, wie sie vorgetragen werden. Brosius-Gersdorf wählt einen dezidierten Ton, der Kompromisse ausschließt. „Denklogisch“ sind Kompromisse Fehler, denn entweder gilt etwas, oder es gilt nicht. Rechtswissenschaft ist für Gersdorf auch dort, wo es um harte Fälle geht, eine deduktive Disziplin, das Grundgesetz ein konsistentes Gebilde, das zu einem bestimmten Termin zu eindeutigen Entscheidungen führt. Wenn das Verfassungsgericht divergente Urteile fällt, geht das auf Zeitumstände zurück.Frauke Brosius-Gersdorf: „Wahl und Wahrheit"Droemer KnaurBei der Lektüre ihres Buches kommt deshalb mitunter die Frage auf, wozu es der Richter überhaupt noch bedarf, wenn im Grunde eine Rechenmaschine urteilen könnte. Zwar hält Brosius-Gersdorf fest, der Verfassungstext sei „zukunftsoffen“ und „atmend“, die Rechtswissenschaft keine exakte Disziplin. Aber wenn es um konkrete Rechtsfragen wie den Schwangerschaftsabbruch geht, sieht sie wenig andere Deutungsmöglichkeiten als die eigene. Die bisherige Rechtspraxis sei widersprüchlich und darum abzulehnen. In der Dreiviertelstunde, in der sie in einer Talkshow ihre Position vertrat, dürfte in der Fernsehgeschichte das Wort „wissenschaftlich“ am häufigsten gefallen sein.Das berührt den Kern des Falles. Brosius-Gersdorf hatte in ihm mehrere Rollen: Wissenschaftlerin, prospektive Richterin, öffentliche Person. Ein eigenes Kapitel widmet sie dem Unterschied zwischen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung. Richter treten zurückhaltend auf, Professoren verschlägt es schon einmal in Talkshows. Sie tragen „ihr Wissen in die Gesellschaft hinein“. Außerdem warten sie nicht auf Fälle, sondern suchen sich ihre Forschungsarbeit selbst. Richter beraten hinter geschlossenen Türen, Wissenschaftler diskutieren öffentlich.Einen anderen Unterschied berührt sie kaum. Gerichtsurteile sind keine angewandte Wissenschaft, schon weil sie einzelne Fälle betreffen. Was die Rechtswissenschaft sagt, wird zu ihnen hinzugezogen, determiniert aber nicht die Entscheidungen. Begründungen werden nach dem Urteil geschrieben, nicht vorher, und die alte Einsicht, ein Urteil sei richtig, wenn ein anderer Richter es genauso gefällt hätte, trifft soziologisch zu.Respekt vor juristischen LeistungenHinzu kommt: Die Berufung der Verfassungsrichter ist ein genuin politischer Akt. Sie werden nicht von der Vereinigung der Staatsrechtslehrer bestellt, sondern von den Parteien nominiert, und es wird in den Parlamenten über sie abgestimmt. Erwünscht ist informellerweise nur ein Respekt vor den juristischen Leistungen der Nominierten.Brosius-Gersdorf meint jedoch, in ihrem Fall habe es sich um eine unsachliche Politisierung der Richterwahl gehandelt. Das zielt auf den öffentlichen Streit um ihre Rechtsmeinungen. Ablehnungen nominierter Kandidaten gab es allerdings schon mehrfach. Anders, als Brosius-Gersdorf es nahelegt, funktionierte der Prozess der Richterwahl nicht immer „reibungslos“. Sie weiß es besser, denn ihr eigener Lehrer, Horst Dreier, erfuhr ebenfalls nach Aufruhr verschiedener Medien, auch in dieser Zeitung, er relativiere die Menschenwürde, eine solche Ablehnung.Wer Politik und Öffentlichkeit aus der Richterwahlentscheidung heraushalten wollte, wäre naiv. Wer die Beteiligung der Öffentlichkeit nur für wünschbar erachtet, wenn es sich um eine juristisch gebildete Öffentlichkeit handelt, ähnelt denen, die sich wünschen, das positive Recht orientiere sich an einem ungeschriebenen Naturrecht. Sich eine politische Wirklichkeit vorzustellen, in der es weder die „Bild“-Zeitung und ihre Ableger noch Abgeordnete gibt, die sie lesen, greift an der Demokratie vorbei. Man kann es für misslich halten, aber mehr als der Versuch, die eigenen Argumente zu schärfen und rhetorisch geschickt in die Debatte einzuführen, steht nicht zu Gebot. Eine Richterwahl lässt sich nicht wissenschaftlich erzwingen.
Neues Buch: Brosius-Gersdorf übergeht die Grenzen der juristischen Vernunft
Frauke Brosius-Gersdorf schildert ihre gescheiterte Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht als Angriff auf den Rechtsstaat. Wer die Vernunft so eindeutig auf seiner Seite weiß, hat für politische Kompromisse wenig übrig.














