Im April 2020 haben die Mobilfunk-Netzbetreiber T-Mobile USA und Sprint fusioniert. Dabei verlor die Deutsche Telekom ihre Aktienmehrheit an T-Mobile USA; Softbank verlor seine Mehrheit an Sprint und überließ seine Stimmrechte der Deutschen Telekom, die damit eine Mehrheit hatte. Doch brauchte Softbank dringend Geld, durfte seine Aktien am fusionierten Unternehmen aber ein halbes Jahr lang nur mit Zustimmung verkaufen. Diese Zustimmung hat sich die Deutsche Telekom teuer bezahlen lassen, T-Mobile-Minderheitsaktionäre erhielten fast nichts. Ob das rechtens war, soll ein Gericht des US-Staates Delaware klären.

Der Kleinaktionär David Dinkevich erachtet sich übervorteilt. Seit Jahren führt er eine Sammelklage im Namen aller Minderheitsaktionäre der T-Mobile-USA gegen die Deutsche Telekom und andere Beklagte. Darauf macht das Handelsblatt aufmerksam. Es geht um Milliarden: Laut Klage hat die Deutsche Telekom mehr als zehn Milliarden US-Dollar verdient, wovon den Minderheitsaktionären zwei Milliarden US-Dollar plus Zinsen seit 2020 zustünden. Denn wer die Mehrheit der Stimmen habe, sei den Minderheitsteilhabern verpflichtet und dürfe sich nicht durch Nebenabsprachen bereichern.

Die Deutsche Telekom setzt den geldwerten Vorteil unter vier Milliarden US-Dollar an und findet nichts dabei: Sie habe vertraglich das Recht gehabt, Softbanks Aktienverkauf bis Ende September 2020 zu blockieren. Daher sei ihr auch zugestanden, sich für die Zustimmung entlohnen zu lassen, ohne Dritte daran zu beteiligen. Diese Entlohnung erfolgte in Form von T-Mobile-Aktien, die Softbank unter Marktpreis an die Deutsche Telekom verkaufte.