Donald Trump feiert seine Siege gern öffentlich. Und so war es ein Zeichen für die Komplexität der Gerichtsentscheidung zu seinem Erlass zur Wahlsicherheit, dass der amerikanische Präsident zunächst still blieb. Was das Oberste Gericht am Montagabend entschied, war zwar in Trumps Sinne: Wie von der Regierung beantragt, hob die konservative Mehrheit die Blockade seines Dekrets auf. Der Erlass zur „Gewährleistung der Überprüfung der Staatsangehörigkeit und der Integrität von Bundeswahlen“ kann trotz des laufenden Rechtsstreits weiter in die Tat umgesetzt werden.Doch zweieinhalb Monate vor den Kongresswahlen ist nicht klar, ob die Regierung Zeit hat, viele ihrer Vorhaben zu verwirklichen. Einige Maßnahmen bleiben durch Entscheidungen unterer Gerichte blockiert. Und das Gericht äußerte sich explizit nicht zur Verfassungsmäßigkeit des Erlasses. Die Entscheidung bedeute nicht, dass jeder Schritt der Regierung zur Durchsetzung des Erlasses „zwangsläufig rechtmäßig“ sei, hieß es. Das werde „die Zeit zeigen“.Trump sät immer wieder Zweifel an BriefwahlDas im März erlassene Dekret Trumps richtet sich vor allem gegen die Briefwahl, die der Präsident trotz mangelnder Beweise seit Jahren als Einfallstor für massenhaften Wahlbetrug darstellt. Das Nachrichtenportal Politico berichtete in der vergangenen Woche, Trump selbst habe zum zweiten Mal in einer lokalen Wahl in Florida per Brief abgestimmt. Er begründete das demnach mit Terminschwierigkeiten. Im ganzen Land aber soll der Zugang zu Briefwahlen nach seinem Willen künftig eingeschränkt werden.Durch Trumps Erlass wurden das Heimatschutzministerium und die Sozialversicherungsbehörde angewiesen, eine Liste von Wahlberechtigten anzufertigen, und die Bundespost USPS dazu aufgefordert, nur Stimmzettel von Wählern anzunehmen, die auf diesen Listen stehen. Bundesstaaten und Kommunen, die sich der Durchsetzung dieser Regeln verweigern, sollen mit dem Einbehalten von Bundesgeld sanktioniert werden.Gegner dieses Vorgehens argumentieren, mit einem solchen Verfahren würden Wähler ihres Stimmrechts beraubt. Entsprechende Verzeichnisse änderten sich ständig, etwa durch Todesfälle, Namensänderungen, das Erreichen des wahlberechtigten Alters und Umzüge. Ein Bundesberufungsgericht hatte nach der Klage von zwei Dutzend demokratischen Staaten im Juli geurteilt, der Erlass ordne ein „beispielloses Maß an Einmischung von Bundesbeamten in die Wahlverwaltung von Bundesstaaten“ an, denen laut Verfassung das Recht zukommt, Wahlen zu organisieren.Bundespost darf Trumps Anordnung nicht nachkommenDer daraufhin verhängte Stopp des Erlasses wurde vom Obersten Gerichtshof nun aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben. Die Entscheidung eines Bezirksgerichts in Massachusetts bleibt jedoch gültig: Demnach darf USPS der Anordnung des Präsidenten für schärfere Briefwahlregelungen bundesweit nicht nachkommen. Hinzu kommt, dass bestimmte Fristen des Dekrets bis zum Beginn der Briefwahl für November kaum noch einzuhalten sind, die Mitteilungspflicht der Staaten an USPS neunzig Tage vorher etwa.Für Trumps regelmäßig wiederholte Darstellung, es wählten in den Vereinigten Staaten massenhaft Personen, die nicht amerikanische Staatsbürger sind, gibt es keine Beweise. Laut einer Untersuchung des Zensusbüros, die in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, stimmten in der Präsidentenwahl 2020 knapp 0,02 Prozent Nicht-Staatsbürger ab. Das ergab eine Analyse von 128 Millionen der 160 Millionen abgegeben Wählerstimmen; unter ihnen waren demnach 24.000 Personen, von denen angenommen wird, dass sie keine Staatsbürgerschaft besaßen.Trotzdem eskalierte der Präsident das Thema in den vergangenen Monaten weiter. In einer Rede zur Lage der Nation warnte er vor weitverbreitetem Wahlbetrug. Im Mai vermied er außerdem eine konkrete Antwort auf die Frage, ob er Soldaten der Nationalgarde oder Beamte der Einwanderungsbehörde ICE zu Wahllokalen schicken werde. Es werde „alles Notwendige“ getan, um ehrliche Wahlen zu haben, sagte er damals. Kritiker sprachen von dem Versuch, Angst unter demokratischen Wählern zu schüren, die dann möglicherweise von der Abstimmung fernblieben.Auch der jüngst vom Senat bestätigte Justizminister Todd Blanche wollte einen solchen Schritt in seiner Ernennungsanhörung im Juli nicht ausschließen. Er sagte, er werde sich „an das Gesetz halten“. Das Bundesgesetz wiederum lässt wenig Spielraum für Interpretationen. Es besagt, dass „Soldaten oder bewaffnete Personen“ an Wahllokalen verboten sind, außer sie wehren „bewaffnete Feinde“ der Vereinigten Staaten ab.