Das Verdikt ist nur vorläufig. Der Oberste Gerichtshof hat sich noch nicht dazu geäußert, ob Trumps neue Regeln zur Briefwahl verfassungskonform sind. Er hat ihm lediglich erlaubt, die Umsetzung seiner Idee voranzutreiben. Es könnte gut sein, dass der Gerichtshof die Regeln in einem weiteren Urteil für verfassungswidrig erklärt: Bislang hat er den Wortlaut der Verfassung hoch gewichtet, und laut dieser sind die Bundesstaaten für die Wahlen zuständig, nicht der Präsident.