Die rote Flagge ist als Gepflogenheit in der Formel 1 bekannt, wenn die Rennleitung einen Grand Prix abzubrechen gedenkt, schwenkt ein Streckenposten die Signalfarbe. Nun muss sich kein Radsportler was von der motorisierten Zunft sagen lassen. Aber über diese Sache mit der roten Flagge, den Abbruch von Außen bei Gefahr in Verzug, ließe sich eventuell nachdenken. Denn im Radsport, wo immer schon ganz eigene Gesetze gelten, da übernimmt diesen Zuständigkeitsbereich im Zweifel nicht ein Mann mit roter Fahne, sondern – wie nun geschehen: ein Mann im roten Trikot.