Das Finanzministerium will die Abgabe auf mehr Getränke und auf Süßungsmittel ausweiten. Das Landwirtschaftsministerium ist aber vehement dagegen.
Zuckersteuer auch für alkoholfreies Bier, Smoothies, Fruchtschorlen, Säfte aus Fruchtkonzentrat, Haferdrinks und Getränke mit Süßstoffen
Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Ab 2027 will die Bundesregierung zuckerhaltige Erfrischungsgetränke mit einer Steuer belegen. Damit folgt das Bundesfinanzministerium einem Vorschlag der Gesundheitskommission. Die nun bekannt gewordenen Eckpunkte gehen deutlich über den Vorschlag der Kommission hinaus. Das sorgt für Ärger im für Ernährung zuständigen Landwirtschaftsministerium (BMLEH).
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will nicht nur Limonaden mit einer Zuckersteuer belegen, sondern auch etwa alkoholfreies Bier, Smoothies, Fruchtschorlen, Säfte aus Fruchtkonzentrat oder Haferdrinks. Ebenso Getränke mit Süßstoffen. Reiner Fruchtsaft und reine Milch bleiben ebenso wie alkoholhaltige Getränke davon ausgenommen.










