Der Schutz digitaler Infrastrukturen steht vor wachsenden Herausforderungen. Schwachstellen-Exploits und Datenleaks gehören längst zum Alltag. Der Einsatz moderner KI-Werkzeuge beschleunigt das Auffinden und Ausnutzen von IT-Sicherheitslücken im großen Stil. Doch wer in Deutschland versucht, solche Bugs im Sinne des Gemeinwohls aufzudecken und den Betroffenen zu melden, riskiert nach wie vor strafrechtliche Konsequenzen. Um diesen Zustand zu beenden, hat die Gesellschaft für Informatik (GI) zusammen mit Partnern aus Industrie, Cybersicherheitsforschung und digitalpolitischen NGOs ein Weißbuch zur Reform des Computerstrafrechts vorgelegt.

In dem Papier appelliert die Vereinigung an die Bundesregierung, das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen und endlich Rechtssicherheit für die Sicherheitsforschung zu schaffen.

Seit ihrer Einführung im Jahr 2007 stehen die sogenannten Hackerparagrafen 202a bis 202c des Strafgesetzbuchs (StGB) in der Kritik. Besonders 202c sorgt für Probleme, da er bereits die Bereitstellung und Nutzung von Werkzeugen kriminalisiert, die für eine fundierte Sicherheitsanalyse notwendig sind.

Das Gesetz unterscheidet laut der Analyse nicht ausreichend zwischen krimineller Schädigungsabsicht und der wertvollen Arbeit von White-Hat-Hackern. Prominente Fälle wie die Verurteilung im Kontext der Software Modern Solutions verdeutlichen die Auswirkungen: Wer Sicherheitslücken aufdeckt und meldet, findet sich schnell auf der Anklagebank wieder. Das führt zu einem Abschreckungseffekt, sodass wichtige Sicherheitshinweise ungenutzt bleiben oder aufwendig über anonyme Zwischenstellen gemeldet werden müssen.