Ein Baumanager soll beim Zürcher Technopark über 3 Millionen Franken ergaunert haben – der Richter erachtet die Strafe als zu niedrigDas Bezirksgericht Zürich akzeptiert einen Urteilsvorschlag in einem abgekürzten Verfahren nicht. Es erklärt, der Beschuldigte habe mindestens fünf Jahre verdient, wegen überhöhter Rechnungen und illegaler Waffen.Tom Felber24.08.2026, 14.33 Uhr4 LeseminutenNach seiner Entlassung aus der U-Haft setzt sich der Millionenbetrüger mit falschen Papieren ins Ausland ab.Illustration Ida Götz / NZZEs sollte ein Prozess im abgekürzten Verfahren werden: Einem 43-jährigen Schweizer wird vorgeworfen, zwischen 2018 und 2021 mit überhöhten Rechnungen bei Bau- und Betriebsprojekten der Technopark Immobilien AG rund 3,2 Millionen Franken ertrogen zu haben. Die Anklage der Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte ist 42 Seiten lang.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Beschuldigte war ab 2014 zunächst beim Technopark angestellt und führte alle Projekte «als äusserst verlässlicher Baumanager» zur vollen Zufriedenheit durch. 2017 wurde das Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Beschuldigten in ein Auftragsverhältnis überführt. Der Mann betrieb sein eigenes Unternehmen, arbeitete aber weiterhin in einem Büro im Technopark. Da begann er überhöhte Rechnungen zu stellen.Nach Haft ins Ausland abgesetztDer 43-jährige Millionenbetrüger ist vollumfänglich geständig. Sein Verteidiger und der Staatsanwalt hatten sich im Vorfeld des Prozesses auf einen Urteilsvorschlag von 36 Monaten Freiheitsstrafe teilbedingt geeinigt, wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfacher Geldwäscherei und Vergehen gegen das Waffengesetz. 7 Monate unbedingt, die der Beschuldigte bereits abgesessen hat, 29 Monate bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. Er wäre also in Freiheit geblieben.Zum Zeitpunkt des Prozesses befindet sich der geständige Betrüger bereits seit mehr als einem Jahr wieder auf freiem Fuss. Er war ein erstes Mal im September 2021 festgenommen worden und sass von Dezember 2021 bis März 2022 in Untersuchungshaft.Nach seiner Entlassung verschaffte er sich falsche Ausweispapiere und setzte sich ins Ausland ab. Laut der Anklage benützte er neun verschiedene, total gefälschte Ausweise unter falschem Namen, darunter einen österreichischen Diplomatenpass sowie Reisepässe und Führerausweise aus Deutschland, Österreich und der Ukraine.Im Oktober 2024 ist er in Innsbruck wieder verhaftet worden, wo er inzwischen lebte. Er hatte sich mittlerweile ein neues berufliches Standbein im Sicherheitsbereich und Personenschutz aufgebaut und sich dafür auch ein illegales Waffen- und Munitionsdepot angelegt, darunter eine Maschinenpistole, Pistolen und Schalldämpfer.1,1 Millionen Franken SchuldenBei seiner Befragung im Gerichtssaal gibt der Beschuldigte an, zurzeit rund 1,1 Millionen Franken Schulden zu haben. Im Urteilsvorschlag hatte er eine Zahlung von rund 816 000 Franken Schadenersatz an die Technopark Immobilien AG anerkannt. Das Ganze tue ihm natürlich sehr leid, erklärt der 43-Jährige. Es sei einfach alles «aus dem Ruder gelaufen». Der Fall beschäftige ihn täglich. Er könne sich heute nicht mehr erklären, wie es so weit habe kommen können.Er sagt, er sei in einer persönlichen Krise und unzufrieden gewesen, als es begonnen habe. Er sei «aus der Bahn geraten», habe alles «selber in die Luft gejagt». Er meint: «Es gibt keinen rationalen Grund, weshalb ich es gemacht habe» und «es war alles ein Blödsinn» und «ich war einfach ausser Kontrolle». Die illegalen Waffen seien allerdings sein «Werkzeug» für den neuen Job in Österreich gewesen. Er sei schon immer Sportschütze gewesen.Er habe auch Freundschaften und persönliche Beziehungen missbraucht und seine Unzufriedenheit mit Süchten zu kompensieren versucht; einerseits Alkohol, andererseits eine Spielsucht. Er sei regelmässig ins Kasino gefahren. Online habe er nicht gespielt. Inzwischen habe er aber bereits eine Therapie absolviert, um seinen Süchten Herr zu werden. Er wolle nun bis zu seiner Pension einen ganz normalen Beruf ausüben und Rettungssanitäter werden.Resozialisierung wichtiger als Strafe?Es ist im abgekürzten Verfahren völlig ungewohnt: Der Staatsanwalt wird vom Gericht aufgefordert, sein Strafmass nochmals genau zu begründen. Der Ankläger erklärt unter anderem, es sei üblich bei Wirtschaftsdelikten, dass viel höhere Deliktssummen trotzdem nicht zu höheren Strafen als bei der Strassenkriminalität führten. Durch das Geständnis und die Kooperation werde ein Drittel der Strafe abgezogen. Die Tat scheine nicht von einer kriminellen Grundgesinnung zu zeugen, sondern aus Überlastung entstanden zu sein.Auslöser sei die Spielsucht gewesen, auch wenn sich der Beschuldigte durchaus Luxus gegönnt habe, wie zum Beispiel ein Boot auf dem Bodensee. Jetzt sei er aber mittellos, und die Strafe durch die Untersuchungshaft bereits abgesessen. Dem Beschuldigten könne eine gute Prognose gestellt werden. Es bestehe kein Bedarf für einen neuen Gefängnisaufenthalt. Es gehe auch um seine Resozialisierung. Der Beschuldigte wolle in Zukunft keinen Beruf mehr ausüben, bei dem er mit Geld umgehen müsse.Das Bezirksgericht Zürich kommt nach seiner Beratung allerdings zum Schluss, dass es den Urteilsvorschlag nicht genehmigen kann. Es weist den Fall zur Neubearbeitung an die Staatsanwaltschaft zurück.Spielsucht vom Gericht angezweifeltBezirksrichter Reto Nuotclà erklärt, er sehe nicht, wie man in diesem Fall auf nur drei Jahre Freiheitsstrafe kommen könne: Die Deliktsdauer im Hauptvorwurf betrage vier Jahre. Es gehe um raffiniertes, hinterhältiges Ausnützen eines Vertrauensverhältnisses, das zuvor über Jahre aufgebaut worden sei. Bei vergleichbaren Delikten gebe es eine Strafe von mindestens fünf Jahren.Hinzu kämen auch noch weitere Delikte: Totalfälschungen von amtlichen Ausweisen, das gebe nochmals 12 Monate hinzu; alles «absolut zum eigenen Vorteil und mit direktem Vorsatz». Dann noch mehrfache Geldwäscherei durch die Kasino-Besuche, wodurch der Paper-Trail, also der Nachweis der Betruge, verschleiert worden sei. Das Gericht zweifelt dabei die Spielsucht und den Suchtdruck des Beschuldigten an. Er sei zum Teil nur einmal pro Monat ins Casino gegangen.Der Richter zählt auch sieben «erhebliche» illegale Schusswaffen auf. Dazu komme, dass sich der Beschuldigte durch Flucht entzogen habe. Es gebe auch keine Einsicht und Reue.Das Gericht komme auf eine Freiheitsstrafe von über 90 Monaten – also 7,5 Jahre – ohne Geständnis, sagt Nuotclà. Selbst wenn man davon einen Drittel oder die Hälfte abziehe, gebe es niemals 36 Monate. Er sehe zwar durchaus das Bestreben nach Resozialisierung, dies werde aber der Tat nicht gerecht, «wir kommen nicht unter 5 Jahre.» Der Richter empfiehlt noch, allenfalls ein Gutachten zur angeblichen Spielsucht anfertigen zu lassen. «Die Akten gehen zurück an die Staatsanwaltschaft.»Passend zum Artikel