Schlappe für die Stadt Zürich: Verwaltungsgericht kürzt Schadenersatzforderungen gegenüber dem geschassten ERZ-Direktor Urs Pauli deutlichDie Stadt muss Pauli zudem eine Prozessentschädigung zahlen. Doch der Streit könnte weitergehen.15.08.2026, 05.00 Uhr4 LeseminutenDer frühere ERZ-Direktor Urs Pauli wurde 2023 wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung, mehrfacher Urkundenfälschung im Amt und ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt.Siggi Bucher / KeystoneDie Affäre um Urs Pauli, den ehemaligen Direktor von Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ), beschäftigt die Stadt bis heute. Dabei ist es bereits neun Jahre her, dass ihn der Stadtrat nach dem Fund einer schwarzen Kasse fristlos entlassen hat. Nach und nach kamen weitere Verfehlungen ans Licht.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Im November 2023 verurteilte das Bezirksgericht Zürich Pauli wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung, mehrfacher Urkundenfälschung im Amt und ungetreuer Geschäftsbesorgung. Es bestrafte ihn mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 60 Franken. Die Verhandlung fand im abgekürzten Verfahren statt, weil Pauli die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft akzeptiert hatte.Er gab zu, dass er seinem Vorgänger Gottfried Neuhold nach Ende von dessen Beratermandat auf Kosten von ERZ einen gebrauchten BMW X3 zu einem symbolischen Betrag von 5 Franken «in die Pension mitgegeben» hatte. Andere Kadermitarbeiter liess er Dienstfahrzeuge für eine monatliche Pauschale von 200 Franken auch privat nutzen.Weiter gestand Pauli ein, dass er beim Neubau des Logistikzentrums Hagenholz 356 Rechnungen von 67 Lieferanten und Dienstleistern in der Höhe von fast 10 Millionen Franken auf falschen Kostenstellen verbucht hatte.Der Öffentlichkeit bleibt vor allem in Erinnerung, dass ERZ auf Geheiss von Pauli einen Minizoo mit Emus errichten liess. Auf dem gleichen Gelände wurde auch ein Oldtimermuseum mit alten Kehrichtwagen betrieben.Die Stadt verlangte nach dem Auffliegen der Affäre insgesamt 287 944 Franken Schadenersatz von Pauli. Der Betrag steht mehrheitlich in Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstfahrzeuge.Der geschasste ERZ-Direktor hatte im Jahr 2012 einen BMW der M-Klasse im Wert von 104 000 Franken angeschafft und diesen für sich selbst genutzt. Für sieben seiner Kadermitglieder hatte er ebenfalls Autos beschaffen lassen. Die Fahrzeuge wurden später veräussert, wodurch der Stadt nach eigenen Aussagen ein finanzieller Nachteil entstand.Für Paulis Dienstwagen verlangte die Stadt 73 044 Franken als Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Erlös. Für die Dienstfahrzeuge der Kadermitarbeiter errechnete die Stadt eine Differenz von 231 455 Franken und verlangte den entsprechenden Schadenersatz.Gericht: Stadt trägt ein MitverschuldenUm ihre Forderungen durchzusetzen, ging die Stadt bis vor das Verwaltungsgericht. Dessen Urteil vom 30. Juli, das der NZZ vorliegt, wird der Stadt aber nicht gefallen: Das Gericht hat den geforderten Schadenersatz stark reduziert – auf 73 821 Franken und 25 Rappen. Konkret wurde die Ersatzpflicht für Paulis eigenes Fahrzeug um die Hälfte reduziert und jene für die Fahrzeuge seiner Kader auf ein Viertel.Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Stadt zu wenig genau hingeschaut habe. So heisst es im Entscheid: «Die Arbeitgeberin trägt ebenfalls ein Mitverschulden am eingetretenen Schaden, da sie trotz gewissen Indizien für ein Fehlverhalten nie weitere Abklärungen in Auftrag gab und das Verhalten somit länger andauerte, als dies möglicherweise sonst der Fall gewesen wäre.» Schliesslich habe Pauli «augenscheinlich» ein Fahrzeug der Luxusklasse für Dienstfahrten benutzt.Auch die Kaderleute, die Dienstwagen erhielten und diese teilweise privat nutzten, tragen nach Ansicht des Gerichts eine Mitschuld. Pauli wiederum habe keine persönlichen Vorteile erlangt, indem er diesen Mitarbeitenden die Fahrzeuge beschafft habe.Das Verwaltungsgericht hält es deshalb für gerechtfertigt, den von der Stadt verlangten Betrag markant zu reduzieren.Hingegen anerkennt das Gericht, dass Pauli einem pensionierten Mitarbeiter ein Fahrzeug deutlich unter Marktwert verkauft hatte. Zudem habe der ehemalige Direktor 3000 Franken aus der schwarzen Kasse genommen für ein Abschiedsgeschenk an einen in Pension gehenden Mitarbeiter. Der Maximalbetrag für ein solches Geschenk liegt bei 2000 Franken.Die Gerichtskosten von 12 270 Franken werden zu drei Vierteln der Stadt auferlegt, ein Viertel muss Pauli übernehmen.Die Stadt muss Pauli zudem 12 000 Franken Prozessentschädigung für das Rekurs- und Beschwerdeverfahren zahlen.Urs Pauli lebt seit einigen Jahren in Frankreich. Bis heute betonen er und sein Anwalt Ueli Vogel-Etienne, dass Pauli die «hochdefizitäre Abteilung Entsorgung und Recycling der Stadt Zürich erfolgreich saniert und in die schwarzen Zahlen geführt» habe, wie er in einer Stellungnahme schreibt. Weil Pauli sich dabei «teilweise über bürokratische Vorgaben» hinweggesetzt habe, sei er fristlos entlassen worden.Urteil kann an die höchste Instanz weitergezogen werdenFür Pauli sei das Urteil des Verwaltungsgerichts eine Genugtuung, sagt Vogel-Etienne zur NZZ. «Besonders freut ihn, dass das Gericht ein Mitverschulden der Stadt am entstandenen Schaden sieht, weil sie nie weitere Abklärungen in Auftrag gab.»Ein Wermutstropfen ist für Vogel-Etienne hingegen, dass das Gericht weitere Befragungen von ehemaligen Stadträten oder Mitarbeitern zur Sache für unnötig hält. Pauli habe sich stets auf den Standpunkt gestellt, dass alle über seinen eigenen Dienstwagen sowie die Wagen für die Mitarbeitenden Bescheid gewusst hätten.Man halte sich deshalb die Option offen, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen, sagt der Anwalt.Diese Möglichkeit hat auch die Stadt. Der Sprecher der Tiefbauvorsteherin Simone Brander (SP) sagt auf Anfrage der NZZ, man habe das Urteil zur Kenntnis genommen und werde es analysieren. Über einen allfälligen Weiterzug entscheidet der Gesamtstadtrat.Passend zum Artikel
Affäre um ehemaligen ERZ-Direktor Urs Pauli: Gericht senkt Schadenersatzforderung der Stadt
Die Stadt muss Pauli zudem eine Prozessentschädigung zahlen. Doch der Streit könnte weitergehen.






