Ein Ex-Manager des Schnäppchenportals «Dein Deal» hat Geschäftsgeheimnisse an Konkurrenzfirma weitergegebenDie Zürcher Staatsanwaltschaft verurteilt eine ehemalige Führungskraft des Schweizer Online-Marktplatzes. Der Manager selbst sagt, er habe nichts Unrechtes getan.08.06.2026, 05.04 Uhr3 LeseminutenDie ehemalige Führungskraft des Schnäppchenportals hat einen Strafbefehl akzeptiert, obwohl der Mann nichts Unrechtes getan haben will.Yiu Yu Hoi / GettyManchmal enden auch Engagements auf der Teppichetage im Unfrieden. So ist es einem ehemaligen Kadermitglied des Schweizer Schnäppchenportals «Dein Deal» ergangen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Schweizer übernahm 2019 einen Führungsposten beim digitalen Marktplatz, auf dem von Badehosen über Handtaschen bis hin zu Kinoeintritten täglich wechselnde Produkte zu vergünstigten Preisen angeboten werden. Die 2010 gegründete Firma ist mit dieser Strategie zu einem der grössten Schweizer Online-Marktplätze geworden.Schnäppchenplattform zeigt Führungskraft anAls der Mann seinen Job antrat, übernahm er mehrere wichtige Aufgaben in dem Unternehmen: Der Manager verantwortete unter anderem die Einkaufs- und Verkaufsabteilung sowie die Akquise von Partnerunternehmen. Bei seinem Arbeitsantritt unterschrieb er in seinem Arbeitsvertrag auch eine Klausel, mit der ihm ein Konkurrenzverbot auferlegt wurde. Dieses galt bis zwölf Monate nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Explizit untersagt wurde ihm darin, Geschäftsbeziehungen zu Firmen zu unterhalten, die im selben Bereich wie «Dein Deal» operieren.Newsletter «NZZ Justiz»Das wöchentliche Update zu Kriminalität und Strafwesen – jeden Montag direkt in Ihrem Postfach.Jetzt kostenlos abonnierenDoch ausgerechnet daran soll sich der 35-jährige Schweizer nicht gehalten haben. Dies geht aus einem Strafbefehl hervor, in den die NZZ Einsicht genommen hat.Im August 2022 reichte die Firma «Dein Deal» Strafanzeige gegen den Manager ein. Der Vorwurf: Geheimnisverrat. Der Kadermitarbeiter soll mehrfach interne Kontaktdaten von Partnerunternehmen des Schnäppchenportals an ein Konkurrenzunternehmen weitergegeben haben. Ein Konkurrenzunternehmen, bei dem der Mann parallel zu seiner Anstellung bei «Dein Deal» tätig war. Und an dem er auch als Aktionär beteiligt war, wie die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl festhält.Sie wirft dem Mann in ihrem Strafbefehl vor, er habe während seines Engagements beim Online-Marktplatz interne Kontakte und Namen von Personen, die für den Vertrieb von Produkten zuständig waren, an die Konkurrenzfirma weitergeleitet. Aufgelistet sind mehrere Unternehmen, darunter ein Ski- und Snowboard-Händler sowie mehrere Technologieunternehmen.Dabei soll er es jedoch nicht belassen haben. Innert knapp zwei Jahren soll der Mann auch mehrfach Offerten weitergeleitet haben, die Händler explizit der Firma «Dein Deal» unterbreitet hatten. Das Konkurrenzunternehmen bestellte in der Folge zu den gleichen Konditionen bei diesen Händlern. Darunter befanden sich laut Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem Offerten für den Kauf von Beamern, Grillgeräten und den Erwerb von 2267 Paar Schuhen der Marke On, die ursprünglich «Dein Deal» für rund 213 000 Franken angeboten worden waren.Manager sagt, er habe nichts Unrechtes getanDie Staatsanwaltschaft hat den Manager des Portals nun wegen mehrfacher Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses sowie mehrfachen unlauteren Wettbewerbs schuldig gesprochen. Der Straftatbestand Verletzung von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen wird in der Schweiz nur sehr selten angezeigt. Laut dem Bundesamt für Statistik sind es rund 30 bis 40 Fälle pro Jahr.Die Dunkelziffer dürfte allerdings höher liegen, denn die unbefugte Weitergabe von Know-how ist meist nur schwer nachweisbar. Möglich ist auch, dass viele Firmen solche Fälle intern oder auf dem Zivilweg regeln, um Imageschäden zu vermeiden.Ein Fall, der zur Anzeige gebracht worden ist, ist Anfang Juni vor einem Zürcher Gericht verhandelt worden. Dabei sollen drei ehemalige Mitarbeiter einer Konstruktionsfirma kurz vor ihrem Ausscheiden Kundendaten kopiert und danach ein neues Unternehmen gegründet haben. Die Staatsanwaltschaft fordert bedingte Freiheitsstrafen von 8 Monaten. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil.Im Fall des ehemaligen «Dein Deal»-Managers schreibt die Staatsanwaltschaft, der Mann habe gewusst, dass er die vertraulichen Informationen nicht habe weitergeben dürfen. Die Daten und Offerten seien einzig für «Dein Deal» bestimmt gewesen, der Manager habe sich jedoch darüber hinweggesetzt.Der Mann ist deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 120 Franken und einer Busse von 2000 Franken verurteilt worden. Die Geldstrafe müsste er zahlen, wenn er in der zweijährigen Probezeit nochmals straffällig würde.Der 35-jährige Schweizer Manager hat den Strafbefehl zwar akzeptiert. Er ist inzwischen rechtskräftig geworden. Dennoch hält sein Anwalt auf Anfrage der NZZ fest, sein Mandant habe nichts Unrechtes getan. Er habe den Strafbefehl allein aus Opportunitätsgründen akzeptiert.Passend zum Artikel