Köln. Für Erwerbstätige bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) den umfassendsten Schutz ihrer Arbeitskraft. Doch Vorerkrankungen, ein körperlich anstrengender Beruf oder hohe Beiträge können den Abschluss einer BU erschweren. Ganz auf den Schutz der Arbeitskraft müssen Betroffene deshalb nicht verzichten. „Die Alternativen bieten aber bei Weitem keinen so umfassenden Schutz wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern sichern nur Teile des Risikos ab“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.Dazu zählen neben Grundfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen etwa Unfall-, Pflege- und Dread-Disease-Versicherungen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab. Die verschiedenen Sparten unterscheiden sich vor allem darin, wann sie leisten: Eine Unfallversicherung setzt eine unfallbedingte Invalidität voraus, eine Dread-Disease-Versicherung die Diagnose einer vertraglich definierten schweren Erkrankung.Finanzberater Altersvorsorge und Trennung: So lassen sich Rentenverluste nach einer Scheidung begrenzen Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat für das Handelsblatt Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen untersucht und beide Versicherungsarten getrennt bewertet. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt es darauf an, unter welchen Voraussetzungen der Tarif bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit leistet. Bei der Grundfähigkeitsversicherung ist dagegen entscheidend, welche Fähigkeiten versichert sind und wie deren Verlust im Vertrag definiert wird. Die Qualität der Tarife macht 70 Prozent der Gesamtbewertung aus, der Preis 30 Prozent.Erwerbsunfähigkeit: Höhere Hürde für die RenteDie private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Versicherte gesundheitlich so stark eingeschränkt sind, dass sie kaum noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Anders als bei der BU spielt der zuletzt ausgeübte Beruf keine Rolle. Maßstab ist die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.