Startseite

Finanzen

Vorsorge

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie lange sollte meine BU-Absicherung laufen? Unser Leser, 56 Jahre, ist selbstständig tätig. Er hat sich mit drei Verträgen gegen Berufsunfähigkeit abgesichert. Einer endet bald. Wie lange braucht er den Schutz?

Alexander Beurmann ist Versicherungsberater in Hamburg. Foto: PRESSEFOTO, Illustration: WirtschaftsWocheWiWo Coach ist der exklusive Ratgeber-Service für WiWo-Abonnenten. Top-Experten beantworten hier all Ihre Fragen rund um Geldanlage, Vorsorge, Karriere, Steuern und Recht.Die Frage: Für seine Firma und zwei, teils selbstgenutzte, Immobilien hat der Leser noch Restschulden von 750.000 Euro. Dem stehen sein Immobilieneigentum von etwa zwei Millionen Euro und die Firmenanteile im Wert von 1,5 Millionen Euro gegenüber. Die Selbstständigkeit bringt ihm durchschnittlich 350.000 Euro Gewinn pro Jahr ein. Bislang hat er für eine Berufsunfähigkeit (BU) eine Gesamtrente von 5000 Euro monatlich abgesichert. Ein erster Vertrag mit 1500 Euro BU-Rente läuft jedoch nächstes Jahr aus, die anderen beiden laufen bis Anfang 60. Er hofft dann schuldenfrei zu sein, wäre aber trotzdem gerne weiter abgesichert, am besten bis 67 Jahre. Wie sollte er das angehen? Wären neue BU-Versicherungen sinnvoll oder sollte er die bestehenden erweitern?Die Antwort vom WiWo Coach, Versicherungsberater Alexander Beurmann: Eine BU-Versicherung ist eine Existenzabsicherung. Als einfacher Merksatz gilt, dass man so lange eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt, bis das Vermögen groß genug ist, dass man nicht mehr arbeiten muss.Risikovorsorge Worauf muss ich bei der Versicherung gegen Berufsunfähigkeit achten? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn der Job nicht mehr ausgeübt werden kann. Allerdings lauern beim Abschluss einige Fallen. von Alexander BeurmannSelbst wenn Sie diesen Punkt erreicht haben, kann die BU dennoch sinnvoll sein. Das gilt, wenn man im Fall der Fälle seinen aktuellen Lebensstandard halten möchte – und nicht nur die Existenz. Dies ist somit auch eine persönliche Frage.Die Höhe der BU-Rente lässt sich nicht pauschal bestimmen und sollte immer individuell ermittelt werden. Lebensalter, Vermögen, Verbindlichkeiten, Einkommen, Familienplanung, Karriereplanung, Risikobereitschaft, Gesundheitszustand und viele weitere Aspekte spielen dabei eine Rolle. Wenn wir von Ihren genannten Vermögenswerten, also den Immobilien und Firmenanteilen, die Restschulden abziehen, ergibt sich beispielsweise ein Erlös von 2,75 Millionen Euro. Das klingt nach viel Geld. Doch das kann trügerisch sein. Lassen sich die Immobilien wirklich zu diesen Werten verkaufen? Ist die Firma noch so viel wert, wenn Sie nicht mehr aktiv sein können? Wie viel Steuer fiele beim Verkauf an? Gerade wegen dieser Unsicherheiten ist eine Vertragslaufzeit bis zum Rentenbeginn in der Regel die saubere Lösung – sonst droht eine Lücke.Nach Ihren Angaben erzielen Sie derzeit im Schnitt 350.000 Euro Gewinn pro Jahr. Wenn Sie so viel selbst entnehmen wollten, wäre ein Betrag von konservativ geschätzt vielleicht zwei Millionen Euro bei drei Prozent Bruttojahresrendite schon nach sechs Jahren aufgebraucht. Hier stellt sich aber die Frage, ob Sie für Ihren Lebensstandard wirklich so viel brauchen.Berufsunfähigkeit So versichern Sie Ihre Arbeitsleistung von Jessica SchwarzerIhre bestehenden BU-Versicherungen mit Gesamtrenten von 5000 Euro monatlich (also 60.000 Euro im Jahr) deuten darauf hin, dass Sie dann wohl mit deutlich weniger auskommen würden oder zumindest müssten. Als guter Richtwert gemäß einer Faustformel gelten 80 Prozent des Nettoeinkommens. Bei niedrigen Einkommen sind meist höhere Werte nötig, bei sehr hohen Einkommen reichen häufig geringere Prozentsätze.Entscheidend ist aber auch die von Ihnen aufgeworfene Frage nach der Laufzeit. Tatsächlich ist eine Laufzeit bis zum Renteneintrittsalter in der Regel sinnvoll, derzeit also bis 67 Jahre. Eine zu kurze Laufzeit rächt sich unter Umständen, da eine erhebliche zeitliche Lücke zwischen dem Ende der BU-Rente und dem Beginn der Altersrente entstehen kann. Sollten Sie später, zum Beispiel mit 63 Jahren, feststellen, dass Sie finanziell ausgesorgt haben, könnten Sie den Vertrag immer noch kündigen, wenn Sie ihn nicht mehr zur Absicherung brauchen.In Ihrem Fall als Selbstständiger wäre es auch besonders wichtig, die Zeit nach Renteneintritt im Blick zu haben. Wie viel an Alterseinkünften fließt Ihnen dann zu? Reicht das? Oder müssen auch Ihre Rücklagen noch einen Großteil des Ruhestands finanzieren? Viele übersehen bei der Höhe ihrer BU-Renten, dass diese auch für die noch nötige Altersvorsorge ausreichen müssen.Die Bundesregierung diskutiert derzeit eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Das spricht bei neuen Verträgen dafür, auf Nachversicherungsklauseln zu achten. Diese ermöglichen eine Verlängerung des Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn das gesetzliche Rentenalter wirklich erhöht wird.Weil dies aber nicht zwingend gilt, sollten Sie die Preise vergleichen. Entscheidend ist, was die Verträge tatsächlich kosten. Gerade durch veränderte Berufsgruppen-Einstufungen oder neuere Tarife gibt es teilweise sehr große Beitragsunterschiede. Bei risikoärmeren Berufsgruppen haben diese in den vergangenen Jahren häufig zu sinkenden Prämien in der neuen Tarifgeneration geführt.In Ihrem Alter von 56 Jahren ist es noch möglich, eine BU am deutschen Markt abzuschließen. Das geht durchaus bis 60. Einfach ist es allerdings nicht. Mit jedem Geburtstag nimmt die Anzahl der Anbieter ab. Je höher das Alter, desto weniger Versicherer bieten noch einen Neuabschluss an.Sollten Sie einen neuen Vertrag abschließen wollen, ist es von größter Wichtigkeit, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Verlassen Sie sich dabei nicht auf Ihr Gedächtnis. Besorgen Sie sich die Akten Ihrer Ärztinnen und Ärzte und prüfen Sie die darin enthaltenen Angaben auf ihre Richtigkeit. Sollten Sie Fehler feststellen, können diese nach Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt korrigiert werden. Erst wenn Sie einen vollständigen Überblick über die in Ihren Akten vorliegenden Einträge haben und eventuelle Fehldiagnosen korrigiert wurden, sollten Sie einen Antrag stellen.Sollte man Ihnen die Akte nicht aushändigen wollen, dann verweisen Sie unter anderem auf die Berufsordnung der Ärzte. Als Patient haben Sie das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie Ihrer Patientenakte zu erhalten. Dies hat 2023 beispielsweise auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (C-307/22).Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Vertrag, den man über viele Jahre abschließt. Im Leistungsfall muss der Versicherer womöglich auch viele Jahre lang zahlen. Versicherer prüfen deshalb dann genau, ob möglicherweise eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet worden sind.Wir begleiten tagtäglich Menschen bei der Antragstellung im BU-Leistungsfall sowie beim Neuabschluss einer BU. Dabei stelle ich immer wieder fest, dass gerade im Leistungsfall die Prüfung einer möglichen Anzeigepflichtverletzung oftmals zu Problemen und Verzögerungen führt. Daher ist es ratsam – und bei uns gelebte Praxis –, die Gesundheitsdaten vor dem Vertragsabschluss sehr sorgfältig aufzuarbeiten. Die Angaben sollten auch auf die jeweiligen Fragen im Antrag abgestimmt werden. Denn diese Fragen sind je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Wer das berücksichtigt, sollte auch im Leistungsfall zumindest diesbezüglich keine Probleme haben.Alexander Beurmann ist Versicherungsberater auf Honorarbasis und Geschäftsführer der bundesweit tätigen Versicherungsberaterkanzlei Falken Sammer Deppner mit Sitz in Hamburg.Haben Sie auch eine Frage rund um die Themen Geldanlage, Vorsorge, Karriere, Steuern und Recht? Dann schreiben Sie uns als Abonnentin oder Abonnent an coach@wiwo.de! Hintergrundinformationen, etwa zu Alter, Lebensumständen oder Grund der Frage, erleichtern uns eine möglichst konkrete Beantwortung. Einige der Fragen und Antworten veröffentlichen wir in unserer Ratgeberrubrik. Dabei und gegenüber unseren WiWo Coaches – externen Topexpertinnen und Topexperten – bleiben die Fragesteller aber selbstverständlich anonym.Rechtlicher Hinweis: Zwischen den Lesern und Nutzern des WiWo Coach und der Handelsblatt GmbH kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Die Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Die Handelsblatt GmbH vermittelt und vermakelt im Zusammenhang mit den Beiträgen keine Versicherungen, Kapitalanlagen oder sonstige Finanzprodukte. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser. Eine Anlageberatung findet zu keiner Zeit statt.Alle Folgen unserer Serie WiWo Coach finden Sie hier. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige Stellenmarkt Die besten Jobs auf Handelsblatt.com Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Remind.me Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s Anzeige Presseportal Lesen Sie die News führender Unternehmen! Anzeige Bellevue Ferienhaus Exklusive Urlaubsdomizile zu Top-Preisen Anzeige Übersicht Ratgeber, Rechner, Empfehlungen, Angebotsvergleiche Anzeige Finanzvergleich Die besten Produkte im Überblick