Die Kritik von Juristen war groß, als der Entwurf des neuen Heizungsgesetzes bekannt wurde: Das Regelwerk, mit dem die schwarz-rote Bundesregierung das umstrittene Gebäudeenergiegesetz des früheren Grünen-Wirtschaftsministers Robert Habeck ablösen wollte, sei wahrscheinlich verfassungswidrig, hieß es selbst aus Reihen der CDU.

Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags äußerte in zwei Gutachten massive Bedenken: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) könnte gegen Grundgesetz und EU-Recht verstoßen. Es wurde daraufhin an mehreren Stellen nachgebessert und am 10. Juli vom Bundestag angenommen.Zweifel bleiben »im Wesentlichen« bestehenHaben die Nachbesserungen die rechtlichen Bedenken ausgeräumt? Diese Frage stellten die Grünen nun dem wissenschaftlichen Dienst. Die Antwort: ein klares Nein. Die am Gesetz vorgenommenen Änderungen »wirken sich nicht wesentlich auf die verfassungsrechtliche Bewertung des GModG aus«, heißt es in dem 18-seitigen Dokument, das dem SPIEGEL vorliegt. Die vorherigen Zweifel blieben damit »im Wesentlichen« bestehen.

Die wichtigste Nachbesserung am Gesetzentwurf, den Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) gemeinsam mit SPD-Bauministerin Verena Hubertz vorgelegt hatte, bestand im neu zugefügten Paragrafen 42a. Ihm zufolge muss die Bundesregierung bis zum 1. Dezember ein Gesetz vorlegen, mit dem eine Grüngas- und Grünheizölquote eingeführt wird.