Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper kritisiert in seinem am Donnerstag veröffentlichten Tätigkeitsberichts 2025 das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung scharf: Die damit erfolgte Zentralisierung der Marktüberwachung bei der Bundesnetzagentur verstößt ihm zufolge nicht nur prinzipiell gegen die europarechtlichen Vorgaben, sondern bei Schulen oder Polizei auch gegen das Grundgesetz.
KI und personenbezogene Daten
Bereits seit dem Beschluss des AI Acts fordert die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern, die Durchsetzung der KI-Verordnung in Deutschland zu übernehmen. Grund: KI-Systeme seien zutiefst mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verwoben. Eine Ansiedlung der Marktüberwachung bei einer Bundesbehörde drohe den bewährten Grundrechtsschutz zu untergraben.
Auch Lehmkemper hält es „für verfassungsrechtlich zwingend und auch deutlich sinnvoller, dass die Marktaufsicht über in der niedersächsischen Verwaltung eingesetzte KI-Systeme auch in Niedersachsen angesiedelt ist“. Doch der Appell der Datenschützer stieß bislang auf taube Ohren.
Neben der Debatte über die KI-Regulierung spiegeln die aktuellen Zahlen der niedersächsischen Behörde eine hohe Belastung wider: Ein neuer Rekordstand bei Bürgerbeschwerden, generative KI und die Notwendigkeit digitaler Souveränität prägen das abgelaufene Berichtsjahr.






