Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat die Universität zu Köln gebeten, ihre Dissertation zu überprüfen. Sie reagiert damit nach eigenen Angaben auf Vorwürfe des umstrittenen österreichischen Plagiatsjägers Stefan Weber.Die Doktorarbeit „Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung unter Berücksichtigung der Problematik der anonymen Geburt“ hatte sie im Jahr 2005 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Köln eingereicht, die Druckausgabe war 2006 im Peter-Lang-Verlag erschienen. Die Dissertation hat 182 reine Textseiten, der Verlag Peter Lang gibt 184 Seiten an.Weber hatte 83 Plagiatsvorwürfe erhoben, aber auch darauf verwiesen, dass die Untersuchung noch nicht abgeschlossen sei. „Es ist ein dreistes Plagiat, wie ich es in der bundesdeutschen Rechtswissenschaft seit dem Fall Karl-Theodor zu Guttenberg 2011 nicht mehr gesehen habe“, stellt er gleich zu Beginn seiner Auswertung fest.Er halte es „gesellschaftspolitisch für brandgefährlich, dass jemand mit so einem schwerwiegenden akademischen Textbetrug in die Justiz und schließlich in die Politik gelangt – und wieder einmal gern gesehener, mahnender Gesellschaftserklärer im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird“, schreibt Weber.Badenberg kandidiert bei der Wahl in BerlinEr stört sich daran, dass Badenberg zuletzt genau wie Annalena Baerbock „gehypt“ wurde – „von bürgerlichen wie linken Mainstream-Medien“, so Weber, dessen Ergebnisse wenig überraschend zuerst vom rechtspopulistischen Nachrichtenportal Nius veröffentlicht wurden. Da Badenberg bei der Wahl in Berlin kandidiert, dürfte die Veröffentlichung mitten im Wahlkampf kein Zufall sein.Zu den genuinen Textplagiaten zählt Weber, der rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt ist, auch die Widmung der Arbeit. Ein Widmungstext ist allerdings nicht plagiatsfähig, da er häufig nur in der Buchveröffentlichung und nicht in der Qualifikationsschrift auftaucht. Dasselbe gilt für den Klappentext der Buchausgabe, den Weber ebenfalls bemängelt.Es gibt allerdings auch Stellen, die als Plagiate zu werten sind. Weber unterstellt Badenberg mehrfach „vorsätzliche Täuschung“. Damit ist das Kriterium benannt, das bei einer Überprüfung von Plagiatsvorwürfen den Ausschlag für den Entzug eines Doktorgrades gibt. Wenn sich Plagiate als so werkprägend erweisen, dass eine eigenständige Forschungsleistung nicht mehr zu erkennen ist, entziehen Fakultäten den Doktorgrad wieder. Wie die Überprüfungskommission der Fakultät Webers Vorwürfe wertet, bleibt abzuwarten.Zenthöfer hält Anzahl der Plagiatsvorwürfe für zu hochDer Luxemburger Plagiatsexperte Jochen Zenthöfer hält die Anzahl der Plagiatsvorwürfe bei Weber für zu hoch. Er verweist gegenüber der F.A.Z. darauf, dass amtliche Gesetzentwürfe im Bundestag nach Paragraph 5 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes als Gesetze und amtliche Dokumente nicht urheberrechtlich geschützt sind. Das gilt auch für Gerichtsurteile.Zenthöfers vorläufige Überprüfung der 83 Plagiatsvorwürfe bei Weber ergab, dass in 32 Fällen ein Plagiat vorliegt, in neun Fällen keine Beurteilung möglich ist, weil man dafür die Dissertation im Original kennen müsste und nicht nur die Druckfassung, die vom Original abweichen kann.In einem Fall etwa verweist Weber auf die Website im Turnitin-Archiv. Turnitin ist eine Plagiatssoftware, die auch irren kann. Ein Beleg fehlt. „Der Vorwurf lässt sich nicht verifizieren“, stellt Zenthöfer fest. 40 Plagiatsvorwürfe Webers hält Zenthöfer für nicht stichhaltig.Die in Iran geborene Badenberg ist als Justizsenatorin auch zuständig für das Berliner Justizprüfungsamt, das die juristischen Staatsprüfungen organisiert und bewertet. Sie trat 2024 in die CDU ein, zuvor war sie als parteilose Senatorin im Senat des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner tätig. Seit 2026 gehört sie dem Bundesvorstand der CDU an.