Der Tatverdächtige, damals 25 Jahre alt, hatte einen regelrechten „Hitler-Tick“: Als Jugendlicher hatte er dessen Reden auf Schallplatten gehört und Schießübungen im ehemaligen „Führersperrgebiet Obersalzberg“ gemacht. Ein Dolch aus der Hitler-Jugend, ein Geschenk seines Vaters, kam zum Einsatz, als er in eine körperliche Auseinandersetzung mit Mitschülern geriet. Er galt als Antisemit, und seine „Feindschaft gegenüber Juden“ prägte sein Denken. So berichten es zumindest ehemalige Mitschüler, weitere Personen aus seinem Umfeld und eine Schulleiterin – die auch von seiner „kühl berechnenden“ und „geltungssüchtigen Art“ sprach.Sie alle sind Zeugen, die Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft München und des Staatsschutzes des Polizeipräsidiums München befragt haben – mehr als 40 Jahre nach der Tat. Die Ermittlungen zu dem Brandanschlag vom Februar 1970 auf das Gemeindezentrum der Israelitischen Kultusgemeinde in München wurden im April 2025 nach einem Hinweis einer Zeugin zu dem Mann wiederaufgenommen. So erhärtete sich der Tatverdacht gegen den Mann: Mutmaßlich ist er der Brandstifter, der für den Tod von sieben Menschen verantwortlich ist. Befragen können die Ermittler ihn zu den Vorwürfen nicht mehr: Er ist 2020 gestorben.Kündigte der Täter die Tat an?Der Grund für die Wiederaufnahme der Ermittlungen waren die „glaubhaften Angaben“ einer Frau zu dem Tatverdächtigen. Der Mann hatte in den Siebzigerjahren „engen Kontakt“ zu einem nahen Verwandten der Hinweisgeberin, wie die Generalstaatsanwaltschaft München am Donnerstag mitgeteilt hat. Nachdem dieser Verwandte der Frau gestorben war, „offenbarte die Mitteilerin ihre diesbezüglichen Erkenntnisse“.Demnach soll der Tatverdächtige, der sich oft in der Nähe des Gemeindezentrums aufgehalten hatte, auch am Abend des Brandanschlags „in unmittelbarer Tatortnähe mit Blick auf das jüdische Seniorenheim“ gesagt haben, dass „die Juden alles hätten“ und er „sie anzünden“ wolle. Etwa 15 Minuten später sei das Feuer in dem Gebäude ausgebrochen. Diese Ankündigung hatte der Tatverdächtige offenbar damals dem Verwandten der Frau gegenüber gemacht. Der Verwandte teilte es dann der Frau mit.Die Generalstaatsanwaltschaft wertet ihre Aussagen als glaubhaft. „Weitere Familienangehörige bestätigen diese Äußerungen.“ Was den Mann ebenso belastete: Zeugen berichteten von seiner Neigung, „mit Explosivstoffen“ zu hantieren. Nach den Ermittlungen hatte er in den 1960er-Jahren zwei Telefonhäuschen in München mit Sprengstoff zerstört, er wurde deswegen zu einer Jugendstrafe verurteilt.Benzingemisch ins Treppenhaus geschüttetSieben jüdische Bewohner – Überlebende des Holocausts – wurden getötet, als am Abend des 13. Februar 1970 das Gebäude der Israelitischen Kultusgemeinde in Brand gesetzt wurde. Das Gebäude diente als Seniorenheim und Gästehaus der jüdischen Gemeinde. Zwischen 20.40 Uhr und 20.55 Uhr war im Treppenhaus des Hauses in der Reichenbachstraße 27 ein „an mehreren Stellen ausgeschüttetes Benzingemisch“ entzündet worden. Doch der einzige Zugang zu dem Anwesen war über das Treppenhaus möglich.Durch die Kaminwirkung in dem vierstöckigen Treppenhaus erfassten die Flammen „in kürzester Zeit den gesamten, bis hoch zum Dachgeschoss mit einer Holztreppe ausgestatteten Raum“. Es kam zu starker Rauchentwicklung, die Flammen breiteten sich weiter aus, der Fluchtweg wurde abgeschnitten. Neben den sieben Getöteten wurden 15 weitere Personen verletzt, vier von ihnen schwer. Ein Täter wurde in all den Jahren nicht gefunden, 2017 wurden die Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt eingestellt.Der nun ermittelte Tatverdächtige ist zwar tot, doch nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft und des Staatsschutzes des Polizeipräsidiums München „sprechen belastbare Gründe für die Täterschaft“. Die Ermittler hatten nicht nur Zeugen befragt, sondern auch die archivierten Akten der Staatsanwaltschaft München I und des Generalbundesanwalts ausgewertet.Die Ermittlungen sprechen demnach „deutlich“ für seine Täterschaft. Zudem passe auch ein Täterprofil zum Tatverdächtigen, das die Operative Fallanalyse Bayern erstellt hatte. Allerdings, so die Generalstaatsanwaltschaft, könne nicht abschließend festgestellt werden, ob der Mann allein handelte – oder Teil einer Gruppe war. „Belastbare Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen haben sich im Zuge der Ermittlungen jedoch nicht ergeben.“Eine Anklageerhebung gegen Tote ist in Deutschland nicht möglich. Das Ermittlungsverfahren wurde daher eingestellt. „Es gilt die (postmortale) Unschuldsvermutung.“
Brandanschlag 1970 in München: Tatverdächtiger identifiziert
Im Februar 1970 wurden in München bei einem Brandanschlag auf die Israelitische Kultusgemeinde sieben Menschen getötet. Jetzt hat die Generalstaatsanwaltschaft einen Tatverdächtigen ermittelt.










