Überall in Europa werden unter dem Eindruck des von Russland gegen die Ukraine geführten Krieges und hybrider Bedrohungslagen die Sicherheitsinstitutionen aufgerüstet und mit neuen Befugnissen ausgestattet. Das betrifft auch das europäische Polizeiamt Europol: Dem will die Europäische Kommission mit dem sogenannten „Justiz- und Innen-Paket“ weitreichende neue Befugnisse verleihen. Genau diese kritisiert der unabhängige Beauftragte für den Datenschutz bei den EU-Institutionen und -Behörden Wojciech Wiewiórowski nun scharf.

Zwar unterstütze er das Ziel einer Stärkung der Rolle der europäischen Behörde, betont Wiewiórowski und fordert einen verbindlichen rechtlichen Rahmen, der an die in den europäischen Verträgen festgelegten Befugnisse der Behörde gekoppelt sein müsse. Die EU-Kommission sieht in ihrem Vorschlag (PDF) unter anderem vor, dass eine zentrale Polizeidatei bei Europol eingerichtet werden soll. Dieser „Police Shared Data Space“ soll zudem mit dem „Europol Analytical Environment“ (Artikel 40) kombinierbar sein, in dem Daten aus den EU-Mitgliedstaaten, von Drittstaaten, internationalen Organisationen, privaten Stellen und von Europol verarbeitet, analysiert und visualisiert werden dürfen und zugleich „von berechtigten Stellen“ der Mitgliedstaaten abgefragt werden dürfen. Das soll unter anderem biometrische Daten wie Fotos, Fingerabdrücke, alphanumerische und „Multimedia-Daten“ umfassen.