Ärzte, Spitäler, Apotheker kassieren 360 Millionen Franken an Medikamentenrabatten ein, die eigentlich den Patienten gehörenMedizinische Versorger handeln mit Pharmafirmen Vergünstigungen aus, liefern sie aber nicht den Krankenkassen ab. Das gilt in der Branche immer noch als Kavaliersdelikt, wie ein Bericht der Finanzkontrolle zeigt.12.08.2026, 23.00 Uhr5 LeseminutenNZZDie Zahlen im Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sind atemberaubend hoch. Das Amt schätzt, dass Ärzte, Spitäler und Apotheker im Jahr etwa 743 Millionen Franken Rabatte auf Medikamente aushandeln. Nur 88 Millionen Franken dieser Vergünstigungen fliessen an die Krankenkassen und somit an die Versicherten zurück. Das ist viel zu wenig.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.«Geschätzt bis zu 360 Millionen Franken müssten höchstwahrscheinlich an die Krankenversicherer weitergeleitet werden oder sind unangemessen», sagt Martin Köhli, Leiter Finanzprüfungen und Interne Revision bei der EFK. Die Behörde kritisiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) scharf, weil es seine Aufsichtspflicht ungenügend wahrnimmt.Die Nichtweitergabe von Rabatten von Pharmafirmen ist aus zwei Gründen problematisch: Zum einen, weil sie Ärzte in der Entscheidung beeinflussen könnten, welche Medikamente sie ihren Patienten verschreiben. Zum anderen, weil den Patienten Geld entgeht und die Krankenkassenprämien dadurch noch stärker steigen, als das sowieso schon der Fall ist.Hohe Rabatte auf MassenprodukteEigentlich wären Ärzte, Spitäler und Apotheken bereits seit dem Jahr 1996 gesetzlich verpflichtet, die Rabatte an die Krankenkassen zu überweisen. Dazu gehören Rabatte und Rückvergütungen auf Medikamente und Medtech-Produkte, aber auch Beiträge von Arzneimittellieferanten an Weiterbildungen, Sponsoring von Forschung, Honorare für Beratung, Vorträge und Fachartikel sowie Naturalleistungen.Im Bericht der EFK geht es vorwiegend um verschreibungspflichtige Medikamente. Am meisten Rabatt gibt es auf Präparate, die häufig zum Einsatz kommen. Bei sehr teuren Medikamenten, die Ärzte nur selten verschreiben, gibt es kaum Vergünstigungen.Seit dem Jahr 2020 müssen Ärzte, Spitäler und Versicherungen 51 Prozent abliefern, den Rest dürfen sie behalten. Aber nicht einfach so: Sie müssen es in die Verbesserung der Behandlungsqualität investieren. Was genau darunterfällt, hat der Ärzteverband FMH mit der Einkaufsgemeinschaft HSK, zu der Helsana, Sanitas und KPT gehören, der CSS-Krankenversicherung und Tarifsuisse festgelegt.«Dass Ärzte mit den Pharmaunternehmen Rabatte aushandeln, ergibt grundsätzlich Sinn. Günstigere Medikamente senken die Gesundheitskosten», sagt Kristian Schneider, Leiter Kranken- und Unfallversicherung beim BAG. Das Gesetz sei geändert worden, damit die Ärzte weiterhin einen Anreiz hätten, mit den Pharmafirmen zu verhandeln.Die FMH lädt die Ärzte explizit ein, sich einer solchen Vereinbarung anzuschliessen. Wie Ärzte mit Vergünstigungen umgehen müssen, ist zudem mit unzähligen Fallbeispielen auf der FMH-Website beschrieben: vom generellen Rabatt von 5 Prozent bei einem Lieferanten über Einladungen zum Mittagessen von Pharmafirmen bis zum Kinderbuch für das Wartezimmer.Keine Vereinbarung für ApothekenLaut dem EFK-Bericht sind bisher erst 16 Prozent der Arztpraxen einer Vereinbarung beigetreten. Die Anzahl angeschlossener Ärzte nehme jährlich zu, schreibt die FMH. Auch der Spitalverband H+ hat mit den Krankenversicherungen eine solche Vereinbarung geschlossen. Laut dem EFK-Bericht sind erst etwa 24 Prozent der Spitäler einer Vereinbarung beigetreten.Für Apotheken gibt es bis anhin keine solchen Vereinbarungen. Der Schweizerische Apothekerverband Pharmasuisse empfiehlt seinen Mitgliedern, erhaltene Rabatte entweder nicht anzunehmen oder vollständig weiterzugeben. Der Verband geht daher davon aus, dass Apotheken keine Rabatte auf Medikamente akzeptierten.Pharmasuisse schreibt: «Wir haben bereits vor drei Jahren mit den Einkaufsgemeinschaften der Krankenkassen Gespräche aufgenommen, um einen Vertrag abzuschliessen, damit Apotheken solche Rabatte neu akzeptieren könnten.» Die Arbeiten seien inzwischen so weit vorangeschritten, dass eine solche Vereinbarung Ende Jahr vorliege.Elisabeth Baume-Schneider spricht MachtwortObwohl die Regeln klar wären und die letzte Gesetzesänderung zugunsten der medizinischen Versorger ausfiel, kommt bei den Kassen weiterhin nur ein Bruchteil der Rabatte an. Wie gross das Mengengerüst ist, weiss niemand genau. «Das BAG befindet sich im Blindflug», sagt Martin Köhli, Leiter Finanzprüfungen und Interne Revision bei der EFK.Bekannt sind dem BAG lediglich die Vergünstigungen, die Spitäler und Ärzte erhalten, die einer Vereinbarung angeschlossen sind. Zudem publiziert der Verband Scienceindustries, wie viel Geld Ärzte von den Arzneimittellieferanten für Weiterbildung, Forschung und Beratung erhalten. Die Skonti, Vergütungen im stationären Bereich und Werbemassnahmen hat die EFK geschätzt.Die EFK schreibt in ihren Empfehlungen: Das BAG müsse künftig die Daten beschaffen. Im Anschluss müssten vor allem Ärzte, Spitäler und Apotheker überprüft werden, die keiner Vereinbarung angeschlossen seien, hohe Umsätze mit Medikamenten machten und auf den Rechnungen keine Rabatte auswiesen. Zudem seien die Kontrollen auf Grossisten auszuweiten und künftig auch Skonti und Rabatte auf Online-Bestellungen zu prüfen.Das BAG sah sich bei der Aufsichtspflicht bis anhin eher in einer Nebenrolle. Das Amt beschränkte sich darauf, stichprobenartig Leistungserbringer mit einer Vereinbarung zu prüfen, und richtete eine Whistleblower-Plattform ein.Vielmehr sah das BAG die Krankenkassen in der Verantwortung, weil diese Zugang zu den Rechnungen haben. Daher trat das BAG auf zwei Empfehlungen der EFK nicht ein. Aufgrund der grossen finanziellen Bedeutung eskalierte die EFK ihr Anliegen an Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Ein solcher Vorgang ist in Bundesbern selten. Doch er verfehlte seine Wirkung nicht. Baume-Schneider stützte die Sicht der EFK und wies das BAG an, die Massnahmen umzusetzen.Zwar analysieren die Krankenversicherer die Rechnungen und gehen auch konkreten Hinweisen nach. Ihre Möglichkeiten enden jedoch dort, wo Rabatte nicht deklariert und auch sonst keine Auffälligkeiten zu erkennen sind. Die Kassen dürfen bei Ärzten, Spitälern und Apotheken auch keine Verträge, Rechnungen oder Bankauszüge einfordern, wenn sie einen Verdacht hegen. Das BAG hingegen schon. Der Verband der Krankenversicherungen Prioswiss schreibt: «Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass der Bund seine gesetzliche Kontrollaufgabe konsequent wahrnimmt und auch Stichproben durchführt.»Kulturwandel nötig«Die Zeiten, als Pharmafirmen die Ärzte auf Kreuzfahrten einluden, sind vorbei. Dennoch gibt es bei nicht weitergereichten Rabatten noch viel Potenzial, um die Gesundheitskosten zu dämpfen», sagt Kristian Schneider vom BAG. Dass die Vergünstigungen für die Ärzte nicht mehr so üppig ausfallen wie vor zwanzig Jahren, hat auch damit zu tun, dass die Pharmafirmen Corporate-Governance-Richtlinien eingeführt haben.«Wir sind in diesem Bereich noch zu wenig gut aufgestellt, auch weil die Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 viele Ressourcen gebunden hat», sagt Schneider. Im Jahr 2019 wurden für die Kontrolle der Ärzte, Spitäler und Apotheker 11 Vollzeitstellen geschaffen. Diese wurden durch Sparrunden auf 7,5 reduziert. Während der Pandemie waren alle diese Mitarbeiter in der Krisenorganisation des BAG tätig.Offenbar sind sich noch nicht alle Ärzte, Spitäler und Apotheker darüber im Klaren, dass die Nichtweitergabe von Rabatten auf Medikamente ein Verstoss gegen das Gesetz ist. Das BAG will jetzt einen Kulturwandel einleiten, indem es seine Kompetenzen bei der Untersuchung und auch bei der Eröffnung von Verfahren durchsetzt.Passend zum Artikel