Heimlicher Zusatzverdienst: Geben Ärzte Rabatte korrekt an Prämienzahler weiter?Eigentlich wären die Ärzte verpflichtet, Vergünstigungen auf Medizinprodukte den Patienten weiterzugeben. Doch längst nicht alle machen das, und der Bund vernachlässigt die Kontrolle.08.08.2026, 21.45 Uhr5 LeseminutenErhalten Ärzte Vergünstigungen auf Medikamente und medizinisches Verbrauchsmaterial, müssen sie diese an die Versicherten weitergeben.Illustration Hans-Jörg Walter / NZZaSEs riecht nach Desinfektionsmittel und kaltem Kaffee. Die Praxisräume sind dunkel, draussen rauscht der Feierabendverkehr. «Ich war eigentlich schon auf dem Sprung», so begrüsst der Arzt den Vertreter. «Entschuldige», sagt der Mann im Poloshirt, noch leicht ausser Atem. Er greift in seine Laptoptasche. «Für das letzte Jahr», sagt er und streckt dem Arzt ein längliches, gewölbtes Couvert entgegen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Arzt nickt. Während er den Computer herunterfährt, lässt er den Umschlag in der untersten Schublade seines Schreibtisches verschwinden.Was wie der Einstieg eines Kriminalromans klingt, ist keine fiktionale Beschreibung. So zeichnet ein Aussendienstmitarbeiter, der bis vor kurzem täglich in Schweizer Arztpraxen unterwegs war, eine Szene nach, wie er sie in seiner Karriere erlebte. Er verkaufte medizinisches Verbrauchsmaterial für eine Medtech-Firma. Grosszügige Rabatte auf die Einkäufe, unter anderem in Form von Bargeld, sollten das Geschäft ankurbeln, erzählt der Mann.In dem Couvert, das er an jenem Abend dem Arzt überreichte, lagen zehntausend Franken. «Manchmal waren es auch fünfzehntausend – je nach Kunde und Jahresumsatz der Praxis», so der Insider, der aus Angst vor juristischen Konsequenzen anonym bleiben will. Rabatte in Höhe von 10 bis 15 Prozent seien gang und gäbe, bestätigen auch andere Branchenkenner.Preisnachlässe auf medizinisches Verbrauchsmaterial oder Medikamente sind nicht verboten, heimliche Rabatte aber schon. Ärztinnen und Ärzte müssen Vergünstigungen gegenüber Krankenkassen offenlegen und an die Prämienzahler weitergeben. «Würden diese 10 bis 15 Prozent Rabatt konsequent an die Versicherten weitergegeben, ginge es schnell um Millionenbeträge, die die Prämienzahler entlasten», sagt der Gesundheitsökonom Felix Schneuwly.Eine Ausnahme macht das Gesetz nur, wenn das Geld nachweislich zur Verbesserung der Behandlungsqualität eingesetzt wird – doch selbst dann müssen mindestens 51 Prozent der Rabatte an die Versicherer fliessen. Doch daran halten sich nicht alle – auch weil wirksame Kontrollen fehlen.Ferien in der ToskanaDas führt dazu, dass manche Ärzte den Versicherten den vollen Preis verrechnen und die Rabatte für sich einstreichen. Diese Praxis erlebte der Vertreter nicht nur einmal in seiner Laufbahn: «Sie machten kein Geheimnis daraus, dass sie mit dem Geld das nächste Weihnachtsessen bezahlen oder in die Toskana in die Ferien wollten», erzählt der Mann, der in der Branche lange selbst gutes Geld verdient hat.Die Vertriebsstrategie mancher Medtech-Firmen erleichtert solche Missbräuche von Vergünstigungen. Sie überlassen ihren Kunden die Wahl, wie transparent – oder verschleiert – die Ermässigungen abgewickelt werden. «Ärzte können wählen, wie sie ihren Rabatt wollen», berichtet der Insider.Zur Auswahl stünden das gewölbte Couvert mit Bargeld, eine Gutschrift auf das Kundenkonto der Praxis – oder eine direkte Überweisung auf das private Bankkonto des Arztes. Erstgenanntes ermöglicht es den Medizinern, die Einnahmen nicht nur an den Krankenversicherern, sondern auch am Fiskus vorbeizuschleusen.Wo Bargeld in Schubladen verschwindet oder Rabatte auf Privatkonten fliessen, gibt es keine Statistiken. Klar ist jedoch: Arztpraxen und Spitäler kaufen Medikamente und medizinisches Verbrauchsmaterial in Milliardenhöhe.Die Ärzteschaft weist die Vorwürfe klar zurück. «Die übergrosse Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte rechnet korrekt ab», sagt Yvonne Gilli, die Präsidentin der FMH. Der Dachverband vertritt über 90 Ärzteorganisationen und 46 000 Mitglieder. Die Vorgaben seien klar: «Wenn Rabatte gewährt werden, müssen diese transparent ausgewiesen und weitergegeben werden.» Die FMH habe ihren Mitgliedern klare Empfehlungen an die Hand gegeben, wie Rabatte korrekt ausgewiesen würden, so Gilli.Bund kontrolliert nichtDie Rabatte gehören neben den Verwaltungskosten der Krankenkassen und den Spitzenlöhnen der Kassenchefs zu den Reizthemen der Schweizer Gesundheitspolitik – erst recht, weil die Prämien Jahr für Jahr steigen. Seit 2020 ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) deshalb gesetzlich verpflichtet, die transparente Weitergabe von Vergünstigungen zu kontrollieren und durchzusetzen.Doch die Realität sieht anders aus. Der Bund führte in den letzten Jahren praktisch keine Kontrollen bei Leistungserbringern durch. «Alle wissen, es gibt wenig zu befürchten», sagt der ehemalige Medtech-Vertreter. Er habe seit Inkrafttreten der neuen Regelung vor sechs Jahren von keinem einzigen Fall gehört, bei dem das BAG unangemeldet in einer Praxis aufgetaucht wäre oder Buchhaltungen überprüft hätte. Andere voneinander unabhängige Quellen bestätigen diese Einschätzung.Die lasche Kontrolle des Bundes ist nicht nur für die Prämienzahler ein Ärgernis, sondern bringt auch die Krankenkassen in eine ungemütliche Lage. Auch die Versicherer sind dazu verpflichtet, zu prüfen, ob Rabatte ordnungsgemäss weitergegeben werden. Je stärker die Kosten und folglich auch die Prämien steigen, desto intensiver müssen sich die Kassen für ihre Geschäftspraktiken rechtfertigen – und desto höher ist der Druck, Rechnungen strenger zu kontrollieren.Zwar durchleuchten Algorithmen und Spezialabteilungen der Krankenkassen Millionen von Rechnungen auf Auffälligkeiten. Doch Geschäfte im Hinterzimmer sind damit nicht automatisch aufzudecken. «Wenn ein Leistungserbringer nie Rabatte ausweist, kann das ein Hinweis sein», sagt Christoph Kilchenmann, stellvertretender Direktor des Krankenkassenverbands. Ein Beweis sei das aber noch lange nicht – es könne schlicht auch sein, dass der Arzt keine Vergünstigungen erhalten habe. «Ohne konkrete Hinweise lässt sich kaum feststellen, ob ein Rabatt gewährt wurde», so Kilchenmann.Und selbst wenn es Auffälligkeiten gibt, stossen Versicherungen schnell an ihre Grenzen. «Versicherer gehen Hinweisen nach», sagt Christoph Kilchenmann. Hausdurchsuchungen durchführen, Buchhaltungen beschlagnahmen oder Schubladen durchsuchen können sie aber nicht. Deshalb fordert die Branche, dass der Bund seiner Kontrollpflicht endlich konsequent nachkommt und Stichproben durchführt.Das Bundesamt für Gesundheit räumt seine jahrelange Untätigkeit auf Anfrage offen ein. «Die neue Aufgabe fiel mit der Corona-Pandemie zusammen», schreibt ein BAG-Sprecher auf Anfrage. Man habe die für die Kontrolle vorgesehenen Ressourcen für die Pandemiebewältigung eingesetzt, weshalb es zu Verzögerungen gekommen sei.Mittlerweile ist im Amt der SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zumindest etwas Bewegung in die Sache gekommen. 2025 – fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes – richtete das BAG eine Whistleblower-Plattform ein, um Hinweisen aus der Branche nachzugehen. Nach eigenen Angaben sind seither fünf Meldungen zu möglichen Verstössen gegen die Pflicht zur Rabattweitergabe eingegangen.Auch Stichproben will das Amt in jüngster Zeit durchgeführt haben. Wie viele Arztpraxen es konkret kontrolliert hat, gibt das BAG auf Anfrage jedoch nicht bekannt.Wie zahnlos die Aufsicht tatsächlich ist, wird kommende Woche publik. Dann veröffentlicht die Eidgenössische Finanzkontrolle einen Bericht zur Aufsichtspraxis des BAG. Die Prüfer untersuchten, wie konsequent das Amt in letzter Zeit Ärzte, Apotheken und Spitäler auf ihre Pflicht zur Rabattweitergabe überprüfte. Laut Insidern fällt das Fazit der Finanzkontrolle ernüchternd aus.Passend zum Artikel