Jan Böhmermann hat in einer Auseinandersetzung mit einem Bundespolizisten vor Gericht gewonnen. Der Polizist und bekannte Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann sah sich durch Aussagen in Böhmermanns Satiresendung „ZDF Magazin Royale“ in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Landgericht München urteilte nach einer mündlichen Verhandlung Mitte Juni nun zugunsten des öffentlich-rechtlichen Senders: Böhmermann habe die Rechte des Polizisten mit zwei Aussagen in einer Folge seiner Show nicht verletzt. Die Klage wird abgewiesen.