Wenige Tage nach der Messerattacke eines Islamisten in Winterthur löst ein Türke am Flughafen Zürich mit «Allahu akbar»-Rufen Alarm ausFür den 30-jährigen Mann hat die Aktion strafrechtliche Konsequenzen. Es ist nicht der erste solche Vorfall am Flughafen.12.08.2026, 16.01 Uhr4 LeseminutenMit seiner Aktion verängstigte ein junger Türke Ende Mai Passanten am Flughafen Zürich.Christian Beutler / KeystoneEs ist Mittagszeit am Flughafen Zürich, als ein junger Türke für Alarmstimmung sorgt. Mehrere Male ruft er am 31. Mai «Allahu akbar» – mitten in der Menschenmenge. Dabei zeigt er mit seinem Arm in den Himmel, wie die Zürcher Staatsanwaltschaft später in einem Strafbefehl festhält.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Einem Passanten, der ihn anspricht, sagt er: «Don't worry. I'm a muslim. Allahu akbar.» Doch das beruhigt die Umstehenden keineswegs, sie alarmieren die Polizei. Die Einsatzkräfte nehmen den Türken schliesslich kurz nach 13 Uhr fest.Nicht nur der Ort der Aktion, sondern auch der Zeitpunkt und das Verhalten des Mannes macht die Behörden nervös.Auffällige zeitliche Nähe zu Messerattacke in WinterthurDenn der Vorfall ereignete sich nur wenige Tage, nachdem am Bahnhof in Winterthur ein 31-jähriger schweizerisch-türkischer Doppelbürger mit einem Messer auf Passanten einstach und drei Personen verletzte. Gemäss Augenzeugen rief auch der Täter von Winterthur bei seiner Messerattacke «Allahu akbar».Der Mann war kurz zuvor aus der Psychiatrie entlassen worden. Und er verkehrte jahrelang in der Islamistenszene, fiel dort als radikaler Wirrkopf und glühender Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat auf.Newsletter «NZZ Justiz»Das wöchentliche Update zu Kriminalität und Strafwesen – jeden Montag direkt in Ihrem Postfach.Jetzt kostenlos abonnierenDer für den Fall am Zürcher Flughafen zuständige Staatsanwalt hält diese zeitliche Auffälligkeit explizit im Strafbefehl fest, in den die NZZ Einsicht genommen hat. In allen Medien sei ausführlich über den Messerangriff in Winterthur berichtet worden, schreibt er. Der Türke, der als B-Aufenthalter in der Schweiz lebt, habe deshalb gewusst, was er mit seiner Aktion anrichte.Ob sein Verhalten aber tatsächlich in einem Zusammenhang mit dem Angriff einige Tage zuvor steht, bleibt unklar. Aus dem Strafbefehl geht dazu nichts hervor.Das Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen den Tatverdächtigen von Winterthur ist derzeit noch immer im Gang. Er befindet sich in Untersuchungshaft und wird psychiatrisch behandelt. Die Bundesanwaltschaft hat inzwischen einen psychiatrischen Sachverständigen mit einem Gutachten zum Beschuldigten beauftragt, wie sie auf Anfrage der NZZ schreibt. Das Gutachten soll Aufschluss darüber geben, inwiefern die Tat und das Tatmotiv mit einer psychischen Erkrankung im Zusammenhang stehen.Die Bundesanwaltschaft geht von einem Einzeltäter aus. Sie ermittelt wegen mehrfachen versuchten Mordes und Beteiligung beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Organisation gegen den schweizerisch-türkischen Doppelbürger. Weiter will man sich nicht äussern, es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.Immer wieder Vorfälle am FlughafenEs ist nicht das erste Mal, dass ein Zwischenfall am Flughafen Zürich wegen mutmasslicher Terrorbezüge für Aufsehen sorgt. 2018 sorgte ein Passagier auf einem Flug von Istanbul nach Zürich für einen Polizeieinsatz. Der Türke rief während des Flugs mehrfach «Allahu akbar» und wollte Mitreisende dazu zwingen, Joghurt zu essen. Der Mann wurde nach der Landung von der Polizei kontrolliert. Er war weder ausgeschrieben noch polizeilich bekannt. Weil er mehrfach in Ohnmacht fiel, wurde er medizinisch behandelt. Wenige Tage nach dem Vorfall am Flughafen starb der Mann in einem Hotel in Näfels im Kanton Glarus.Für Aufsehen sorgte auch ein Vorfall im Juni 2023. Ein damals 40-jähriger Passagier schrie in einer Raucherlounge im Terminal A herum und machte Schiessbewegungen. Als zwei Polizistinnen ihn kontrollieren wollten, kam es zu einem Gerangel. Der Schweizer entriss einer der Polizistinnen eine geladene Maschinenpistole und entsicherte sie. Die Waffe war mehrmals gegen die Menschenmenge im Terminal gerichtet gewesen.Es folgten dramatische Szenen: Passagiere flüchteten und versteckten sich zum Teil in den Toiletten. Erst mit Hilfe mehrerer Passagiere konnten die Polizistinnen die Situation unter Kontrolle bringen. Das Bezirksgericht Bülach stellte später fest, dass der nicht vorbestrafte Mann aufgrund einer schizophrenen Erkrankung schuldunfähig war, und ordnete eine ambulante therapeutische Massnahme an.An einem Flughafen lässt sich nicht alles sagenNach dem Vorfall am Zürcher Flughafen Ende Mai, verbringt der 30-jährige Türke zwei Tage in Haft, nach einer Befragung kommt er wieder auf freien Fuss. Gleichentags stellt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen ihn aus. Darin schreibt der für den Fall verantwortliche Staatsanwalt, der junge Mann habe aufgrund der Umstände wissen müssen, dass sein Verhalten bei Personen in seiner Nähe Angst auslösen könne.Mehrere Personen, die die «Allahu akbar»-Rufe gehört hätten, seien in ihrem Sicherheitsgefühl massiv gestört worden. Sie hätten grosse Angst gehabt, dass der Türke eine Gewalttätigkeit, einen Terrorakt oder ein Attentat verüben könnte, heisst es im Strafbefehl.Der Staatsanwalt verurteilt den Türken zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen – wegen Schreckung der Bevölkerung. Zudem muss der 30-Jährige eine Busse von 1000 Franken zahlen sowie die Verfahrenskosten in der Höhe von 1000 Franken übernehmen.Anstatt zu einer Geldstrafe erhält der Mann eine bedingte Freiheitsstrafe aufgebrummt. Der Grund: Der Mann weist mehrere Vorstrafen auf. Sie sind jedoch nicht einschlägig. Er wurde also nicht bereits früher wegen einer ähnlichen Tat wie Ende Mai verurteilt. Der Staatsanwalt hält aber fest, aufgrund der Tat, seines Vorlebens und der Vorstrafen müsse davon ausgegangen werden, dass eine Geldstrafe keine ausreichende abschreckende Wirkung habe, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten.Der Türke hat den Strafbefehl inzwischen akzeptiert.Passend zum Artikel