Stand: 11.08.2026 • 19:00 Uhr
Der Flughafen Leipzig/Halle ist offenbar nur knapp einem Drohnen-Anschlag entgangen. Der Generalbundesanwalt ermittelt, auch das Völkerrecht könnte greifen. Eine rechtliche Einordnung.
Von einer "hybriden Bedrohung" sprach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kurz nach dem Vorfall, zudem von einem "hochprofessionellen Vorgehen", hinter dem "fremde Mächte" stecken könnten. Experten formulieren mehr oder weniger offen den Verdacht, Russland könnte eine solche fremde Macht sein. Dagegen hält sich Regierungsmitglied Dobrindt eher bedeckt. Doch er schließt jedenfalls nicht aus, dass ein staatlicher Akteur involviert ist.
Will man den Vorfall rechtlich bewerten, muss man zwischen den Personen, die konkret gehandelt haben, und dem Staat, der möglicherweise hinter ihnen steht, unterscheiden - also zwischen Strafrecht und Völkerrecht.
Oberste Strafverfolgungsbehörde ermittelt












