Hier kommt es auf jedes Wort an. Der Bundesinnenminister formuliert sehr behutsam. Er spricht von einer „hybriden“ Attacke durch „möglicherweise auch fremde Mächte“, ohne diese Mächte beim Namen zu nennen. Der CSU-Politiker Alexander Dobrindt meint damit ein Geschehen am Dienstagabend: eine mit Sprengstoff beladene Drohne, eine Kriegswaffe also, die am Flughafen Leipzig/Halle gesichtet und gestoppt wurde. Ein solcher Angriff habe eine „neue Gefahrenqualität“, sagt der Minister. Es sind Vokabeln aus der Welt des Krieges. „Hybrider“ Schlag, „fremde Mächte“ – wird Deutschland gerade angegriffen? Was würde es bedeuten, wenn Russland dafür verantwortlich wäre? Ein Blick auf die völkerrechtliche Lage der Dinge.
Drohnenangriff in Leipzig: Was das Völkerrecht sagt
Am Flughafen Leipzig wurde eine Drohne mit Sprengstoff gestoppt. War das ein kriegerischer Akt? Wie kann die Bundesregierung reagieren?











