Was bezweckt die EU mit der neuen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR)?Ziel ist es, die Menge an Verpackungsabfällen zu reduzieren und damit Ressourcen sowie die Umwelt zu schonen und die Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Es geht also nicht nur um mehr und besseres Recycling, sondern um Vermeidung und Wiederverwendung von Verpackungen. Durch einheitliche Verpackungsregeln in der EU sollen außerdem Wettbewerbsverzerrungen und Handelshemmnisse beseitigt werden.Wie viel Verpackungsmüll gibt es?Nach den jüngsten verfügbaren Zahlen von 2023 fallen in der EU je Einwohner durchschnittlich 177,8 Kilogramm Verpackungsmüll an, davon 35,3 Kilogramm aus Kunststoff. Der größte Teil des Verpackungsmülls besteht jedoch aus Papier und Karton (40,4 Prozent). Kunststoff kommt an zweiter Stelle (19,8 Prozent), gefolgt von Glas (18,8 Prozent), Holz (15,8 Prozent) und Metall (4,9 Prozent).Wie viel Verpackungsmüll fällt in Deutschland an?Mit 215 Kilogramm je Kopf lag Deutschland zuletzt deutlich über dem EU-Durchschnitt von 177,8 Kilogramm. Nur Irland lag mit 223,1 Kilogramm darüber. Insgesamt fielen in Deutschland rund 18 Millionen Tonnen an – die größte absolute Menge in der EU. Dazu muss man wissen: Deutschland ist die stärkste Wirtschaftsnation in der EU. Die großen Mengen an Verpackungsabfällen sind vor allem eine Folge hohen Konsums und großer Kaufkraft. Außerdem schlagen die großen Produktions-, Handels- und Logistikmengen zu Buche.Welche Verpackungen werden von der neuen Regulierung erfasst?Nahezu die gesamte Verpackungskette – von der Transportpalette und Verbundfolien über Versandtaschen im Onlinehandel bis zum Warensortiment in Bau und Supermärkten, im Getränkehandel oder Drogerieketten.Die PPWR führt eine Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen ein. Was für Pflichten sind damit verbunden?Schon jetzt gilt in Deutschland: Wer hierzulande Verpackungen in den Verkehr bringt, wird für die Sammlung und Verwertung von Verpackungsmüll organisatorisch und finanziell zur Verantwortung gezogen. Die bisherigen Strukturen bleiben im Wesentlichen bestehen, also das zentrale deutsche Verpackungsregister, die dualen Systeme sowie Pfand- und Rücknahmesysteme. Zum Teil entstehen aber neue oder erweiterte Registrier- und Dokumentationspflichten. Betroffen sind zum Beispiel Handelsketten mit Eigenmarken sowie ausländische Onlinehändler. Auch sogenannte nicht systembeteiligte Verpackungen werden strenger reguliert, also solche, die typischerweise nicht als Abfall in Privathaushalten landen, etwa Transportverpackungen.Welche Ziele zur Vermeidung von Abfällen legt die EU fest?Jeder Mitgliedstaat muss die Menge an Verpackungsabfällen senken: bis 2030 um mindestens fünf Prozent je Kopf, bis 2035 um zehn Prozent und bis 2040 um 15 Prozent. Messlatte ist jeweils das Jahr 2018.Wird das für Deutschland schwierig?Die Menge an Verpackungsabfällen hierzulande sinkt zwar insgesamt seit 2021. Gegen diesen Trend wird aber für Papier- und Kunststoffverbundverpackungen ein Anstieg verzeichnet, schreibt die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen.Wie soll sichergestellt werden, dass weniger Verpackungen anfallen?In Verkaufsverpackungen muss der Leerraum künftig (vom 12. Februar 2028 an) auf das „notwendige Mindestmaß“ begrenzt werden. Kriterien sind unter anderem Schutz vor Beschädigung, Haltbarkeit, Hygiene, Sicherheit, Transport und Lagerung. Nicht länger akzeptabel sind Marketinggründe. Von 2030 an gilt grundsätzlich für alle Verpackungen, dass Gewicht und Volumen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren sind. Für Um-, Transport- und Versandverpackungen ist grundsätzlich ein maximaler Leerraumanteil von 50 Prozent vorgesehen.Wie will die EU das Recycling stärken?Alle Verpackungen müssen künftig prinzipiell recyclingfähig sein. Bis Ende 2030 müssen mindestens 70 Prozent aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Je nach Verpackungsmaterial müssen die Mitgliedstaaten folgende Recyclingquoten erfüllen: Papier und Karton 85 Prozent, Eisenmetalle 80 Prozent, Glas 75 Prozent, Aluminium 60 Prozent, Kunststoff 55 Prozent und Holz 30 Prozent. Deutschland lag nach den letzten Zahlen von 2023 mit einer Gesamtrecyclingquote von 69,4 Prozent nur noch knapp unter dem 2030-Ziel von 70 Prozent.Welche Regelungen gelten für Kunststoffrezyklate?Kunststoffverpackungen müssen von Januar 2030 an grundsätzlich bestimmte Mindestanteile an recyceltem Kunststoff enthalten. Die Quoten hängen von der Verpackungsart ab. Für Einweggetränkeflaschen sind es 30 Prozent, von 2040 an dann 65 Prozent.Wie will die EU Mehrweg fördern?Transportverpackungen wie Paletten, Kisten oder Kanister müssen von Januar 2030 an in ein Wiederverwendungssystem eingebunden werden; es gelten bestimmte Quoten. Händler, die Getränke an Endverbraucher verkaufen, müssen von 2030 an grundsätzlich zehn Prozent ihrer Getränke in Mehrwegverpackungen anbieten. Bis 2040 sollen sie einen Anteil von 40 Prozent „anstreben“.Was gilt für Speisen und Getränke zum Mitnehmen?Gastronomiebetriebe in allen EU-Mitgliedstaaten müssen vom 12. Februar 2027 an eigene Behälter der Kunden für Essen und Getränke zum Mitnehmen akzeptieren. Ein Jahr später müssen Take-away-Anbieter grundsätzlich selbst Mehrwegbecher und -schalen bereitstellen. In Deutschland gibt es schon eine sogenannte Mehrwegangebotspflicht. Umweltschützer kritisieren jedoch, diese sei weitgehend wirkungslos.Welche Kennzeichnungspflichten gibt es?Auch für Verpackungen gilt künftig, dass sie rückverfolgbar sein müssen. Neben Name, Adresse sowie Kontaktdaten der Erzeuger und Importeure einer Verpackung sind Identifikationskennzeichen, etwa eine Seriennummer, verpflichtend. Außerdem ist über die Materialzusammensetzung der Verpackung zu informieren. Für Mehrwegverpackungen gelten zusätzliche Kennzeichnungspflichten, um die Wiederverwendbarkeit sicherzustellen. Erzeuger von Verpackungen müssen durch eine Konformitätserklärung nachweisen, dass die Anforderungen der PPWR erfüllt werden.Welche Beschränkungen gelten für riskante Chemikalien?Verpackungen mit Lebensmittelkontakt dürfen künftig nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn bestimmte Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) eingehalten werden. Die chemischen Verbindungen werden eingesetzt, um Verpackungen fett-, wasser- und schmutzabweisend zu machen. Da sich PFAS in der Umwelt kaum abbauen, werden sie auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Manche stehen in Verdacht, der Gesundheit zu schaden. Die EU-Verpackungsverordnung legt außerdem Höchstmengen für giftige Schwermetalle wie Blei, Cadmium oder Quecksilber fest.Was ist bei der Entsorgung von Teebeuteln zu beachten?Auch Brühhilfen wie durchlässige Teebeutel oder Portionsbeutel, die schon Tee enthalten und nach Zubereitung des Getränks entsorgt werden, gelten künftig als Verpackungen. Gleichwohl gehören sie nicht in die Gelbe Tonne, sondern wie bisher, je nach kommunaler Regelung, in die Bio- oder Restmülltonne. Die Pappschachteln, in denen die Teebeutel verkauft werden, sind separate Verkaufsverpackungen, ebenso wie die Papiertütchen um manche Portionsbeutel. Sie müssen nach den Regeln für Papierverpackungen behandelt werden.Wieso hat der deutsche Gesetzgeber zusätzlich das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet, wenn doch die EU-Verpackungsregeln unmittelbar gelten?Damit wird das nationale Verpackungsrecht an die EU-Vorgaben angepasst. Die nationalen Regelungen sollen sicherstellen, dass das neue Verpackungsregime in Deutschland praktisch angewandt, kontrolliert und vollzogen werden kann. Dazu gehören auch umfangreiche Bußgeldregelungen. Unvollständige oder verspätete Datenmeldungen können mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld geahndet werden, die Verletzung von Zulassungspflichten mit bis zu 200.000 Euro.
Neues Verpackungsregime: Das sind die neuen Regeln für Verpackungen
Nahezu alles, was auf den Markt kommt, wird heutzutage verpackt. Deswegen ist der 12. August 2026 für Wirtschaft und Industrie ein entscheidendes Datum: Es gilt ein neues Verpackungsregime.















