Weil er einen kleinen Hund mit einem dünnen Seil an einen Baum aufgehängt und so stranguliert hat, ist ein 38 Jahre alter Mann vom Amtsgericht Flensburg zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem muss er als Auflage 3000 Euro an den Trägerverein des Flensburger Tierheims zahlen.Der kleine Rüde habe noch gelebt, als er an dem Seil aufgehängt worden sei, sagte die Richterin mit Verweis auf die Aussagen eines Gutachters, der die Tierleiche obduziert hatte. Der Tod sei qualvoll gewesen. Der Mann war wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.Die Richterin sah es nach der Beweisaufnahme in dem Indizienprozess als erwiesen an, dass der Angeklagte den Pudelmischling „Buddy“ am 31. März 2025 getötet hat. „Der Hund nervte“, nannte sie ein Motiv. Ihn ins Tierheim zu geben, sei für den Angeklagten keine Option gewesen, weil die Möglichkeit bestanden habe, dass die Besitzerin ihn zurückholt. Dies hatte sie 2024 schon einmal gemacht. Der Angeklagte und die Hundehalterin waren zur Tatzeit seit etwa zwei Monaten ein Paar. Mittlerweile haben sie ein gemeinsames Kind.Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zunächst bestrittenDer Verteidiger hatte zuvor in seinem Plädoyer berichtet, dass er am Vortag eine Mail seines Mandanten bekommen habe: Dieser übernehme die Verantwortung für den Tod von „Buddy“, wenn die Freiheitsstrafe nicht höher als sechs Monate ausgesetzt auf Bewährung ausfalle. Eine entsprechende Strafe forderte der Anwalt dann auch. Der Angeklagte selbst sagte in seinem sogenannten „letzten Wort“, es tue ihm leid, was passiert sei. Weitergehend äußerte er sich nicht.In der vergangenen Woche hatte der Angeklagte ausgesagt, er habe den Hund nicht getötet. Er habe ihn zum Einschläfern bringen wollen und dabei einen Bekannten getroffen, der den Hund dann übernommen habe. Die gesamte Entwicklung tue ihm sehr leid. Er bereue es bis heute, Hund alleine gelassen zu haben. Während seiner Aussage verwickelte er sich mehrfach in Widersprüche.Dass es den Bekannten mit dem „Allerweltsnamen“ wirklich gibt, glaubte die Richterin nicht und begründete dies auch mit dem Verhalten des Angeklagten nach dem Fund des toten Hundes und dem Zeugenaufruf der Polizei einige Tage später.Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe von drei JahrenDer Strafrahmen für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. „In diesem Rahmen müssen leichtere, aber auch noch viel brutalere Taten geahndet werden“, sagte die Richterin. Strafverschärfend berücksichtigte sie frühere Eintragungen im Zentralregister sowie das „wirklich niedrige Motiv“. Daher sei eine Geldstrafe nicht mehr in Betracht gekommen.Da die Sozialprognose des Angeklagten positiv ist, ist die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Er befinde sich in stabilen sozialen Verhältnissen, lebe in einer Beziehung, sei Vater eines Kindes und berufstätig, sagte die Richterin.Der Fall hatte in Flensburg und insbesondere in den sozialen Medien große Anteilnahme und Betroffenheit ausgelöst, auch Drohungen und Hasskommentare fanden sich im Netz.Nach einem Zeugenaufruf der Polizei konnte der kleine Rüde damals unter anderem an seiner auffälligen Leine schnell identifiziert werden, obwohl er nicht gechippt gewesen war. Der Hund war bereits rund ein Jahr zuvor von der Polizei ins Tierheim gebracht worden, weil er festgebunden in einem Wald in Flensburg gefunden worden war.
Bewährungsstrafe im Prozess um erhängten Hund „Buddy“
Der Pudelmischling gehörte der Freundin des Angeklagten. Statt ihn ins Tierheim zu bringen oder einschläfern zu lassen, hängte er ihn an einem Baum auf. Die Richterin sprach in ihrem Urteil von einem „qualvollen Tod“.






