Der Pudelmischling gehörte der Freundin des Angeklagten. Statt ihn ins Tierheim zu bringen oder einschläfern zu lassen, hängte er ihn an einem Baum auf. Die Richterin sprach in ihrem Urteil von einem „qualvollen Tod“.

Vor dem Amtsgericht Flensburg muss sich ein 38-Jähriger verantworten, weil er den Hund «Buddy» getötet haben soll. Der Fall sorgt für große Anteilnahme in der Stadt. Nun ist das…

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Tierquälerei“. Lesen Sie jetzt „Bewährungsstrafe im Prozess um erhängten Hund «Buddy»“.