Das Amtsgericht Hamburg hat eine Diensthundeführerin der Polizei zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Bei einem Einsatz hatte der von ihr geführte Hund einen Mann verletzt.

Nach Überzeugung des Gerichts war der Einsatz des Tieres gegen den Mann bei der Kontrolle eines Autos nicht gerechtfertigt. Die Polizistin muss dem Verletzten außerdem ein Schmerzensgeld zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.Im Januar 2023 war laut dem Vorsitzenden Richter einer Polizeistreife im Hamburger Bezirk Eimsbüttel ein Wagen ohne Kennzeichen aufgefallen. Über Funk hatten die Beamten von einer möglichen Unfallflucht erfahren. Sie wollten das Fahrzeug kontrollieren, doch der Fahrer gab Gas und stoppte das Auto hinter einer Kurve.

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