Quelle: dpa Hamburg/Schleswig-Holstein
21. Juli 2026, 12:14 Uhr
Das Gericht verurteilt die angeklagte Polizistin (links) zu acht Monaten auf Bewährung, weil sie ihrem Diensthund das Kommando zum Zubeißen gab.
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Wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt hat das Amtsgericht Hamburg eine Diensthundeführerin der Polizei zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts war der Einsatz des Hundes gegen einen Mann bei der Kontrolle eines Autos nicht gerechtfertigt. Die Angeklagte muss dem Verletzten außerdem ein Schmerzensgeld zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.








