Wer sich für die Wirkungsweise hybrider Kriegsführung interessiert, findet in der lebhaften Debatte über die Zuständigkeiten bei der Abwehr von Drohnen gerade massenhaft Anschauungsmaterial. Der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als „hybrides Anschlagsszenario“ beschriebene Drohnenangriff auf den Leipziger Flughafen hat zwar keinen unmittelbaren physischen Schaden angerichtet, erweist sich aber im Rahmen der psychologischen Schattenkriegsführung als durchaus erfolgreich.
So kompliziert ist es nicht: Die Bundespolizei muss gegen Drohnen aufrüsten
Drohnenabwehr: Die Bundespolizei muss aufrüsten, und wenn das nicht reicht und „fremde Mächte“ am Werk sind, ist auch die Bundeswehr gefragt.














