München. Wer sich für eine Photovoltaik-Anlage auf seinem Dach interessiert, sollte bald aktiv werden. Im Juli hatte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ihre ursprünglichen Pläne für die Einschnitte bei der Förderung erneuerbarer Energie in mehreren Punkten abgeschwächt.Seither steht fest, dass es bei einer festen Einspeisevergütung von bis zu 20 Jahren für Anlagen bleibt, die bis zum Jahresende in Betrieb genommen werden. Einzelheiten zu den genauen Vergütungssätzen, der Größe der Anlagen und dem Zeitplan, ab dem es weniger gibt, hat die Bundesnetzagentur veröffentlicht.Seit dem 1. August gelten neue Sätze für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz. Die bemessen sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der installierten Leistung der Solaranlage. Wer beispielsweise in den kommenden Monaten eine neue Anlage mit einer Nennleistung von bis zu zehn Kilowattstunden installieren lässt, muss nur noch die Frage beantworten, ob er einen Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht und den Rest ins öffentliche Netz einspeist, oder ob er alles weitergibt.

Im Mittel versorgen sich die Eigenheime zu 70 Prozent selbst mit Solarstrom. Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) BerlinEinen klaren Trend gibt es dabei. „Im Mittel versorgen sich die Eigenheime zu 70 Prozent selbst mit Solarstrom“, stellten die Experten der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin in einer Untersuchung fest.Unterschiede bei Voll- und TeileinspeisungFür die Teileinspeisung bei einer Anlage mit bis zu zehn kW an installierter Leistung gibt es aktuell 7,7 Cent je Kilowattstunde (kWh), für die Volleinspeisung 12,2 Cent/kWh. Die Vergütungssätze schrumpfen bei größeren Anlagen, hier liegen die weiteren Grenzen bei 40 kW und 100 kW. Für größere Anlagen gibt es keine Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG).Einen generellen Förderstopp für neu installierte Anlagen, wie er ursprünglich im Raum stand, gibt es auch ab dem kommenden Jahr nicht. Ab da beginnt jedoch der Übergang von einer dauerhaften Einspeisevergütung zu einer befristeten Übergangszahlung. Die gilt ab 2027 für Anlagen unter 50 kW, ab 2028 für weniger als 25 kW und in den Jahren 2029 und 2030 für unter sieben kW. Ab dem Jahr 2031 gibt es keine Übergangszahlung mehr. Zum Start beträgt die Übergangszahlung 5,2 Cent/kWh und sinkt anschließend alle sechs Monate.Ziel ist es, dass die Einspeisung für Hausbesitzer unattraktiver wird, sodass diese den erzeugten Strom selbst verbrauchen. Weiterhin soll die Direktvermarktung, also der Verkauf über die Strombörse, auch für kleinere Anlagen unter 25 kW zunehmen. Dafür soll es einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent/kWh geben, befristet auf 48 Monate.Wichtig jedoch: Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle zwar am 29.7. beschlossen, dabei handelt es sich jedoch noch nicht um geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat beraten darüber erst nach der Sommerpause. Auch die EU-Kommission muss die beihilferechtlichen Genehmigungen absegnen. Manches kann sich somit noch ändern. Inkrafttreten soll das Gesetz zum 1. Januar 2027.KfW-Kredit ist auch für Batteriespeicher möglichJedoch ist die Einspeisevergütung nicht der einzige Grund, sich jetzt noch eine Photovoltaik-Anlage anzuschaffen. Günstige Kredite und vielerorts regionale Zuschüsse sollten ebenfalls in die Entscheidung einfließen.Als Paradeprodukt bei der Finanzierung gilt das KfW-Kreditprogramm mit der Nummer 270. Damit lässt sich bei Bedarf die Gesamtsumme des Projekts finanzieren, also neben dem Erwerb auch die Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Zudem können Batteriespeicher, die gerade für Eigennutzer des erzeugten Stroms von Bedeutung sind, darüber abgedeckt werden.4,07Prozentbeträgt aktuell der günstigste Zinssatz aus dem KfW-Programm 270 zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen.Der effektive Jahreszins richtet sich nach Laufzeit, Zinsbindung und tilgungsfreier Anlaufzeit. Im günstigsten Fall beträgt er derzeit 4,07 Prozent bei einer Laufzeit von fünf Jahren und ebenso langer Zinsbindung. Besonders interessant: Ein komplettes Projekt lässt sich auch über 20 Jahre bei gleichlanger Zinsbindung finanzieren. Ohne tilgungsfreie Anlaufzeit beträgt der effektive Jahreszins aktuell 4,99 Prozent.Bei der Anschaffung locken zudem weiter steuerliche Vorteile. Für kleinere Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kW müssen beim Kauf und der Installation seit drei Jahren keine Mehrwertsteuer bezahlt werden, das gleiche gilt für Batteriespeicher. Deren Preise sind in den vergangenen Jahren stark gesunken, sodass inzwischen bei einer Photovoltaik-Anlage der Stromspeicher meist mitgeordert wird.Zuschüsse von Ländern und KommunenEine direkte finanzielle Förderung vom Bund gibt es bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage zwar nicht. Jedoch bieten etliche Länder und Kommunen regionale Programme, mit denen sich die Anschaffung verbilligen lässt. Verwandte Themen BerlinKfWDeutschlandSo fördert Berlin mit dem Programm „Solar Plus“ unter anderem Solaranlagen auf Eigenheimen inklusive Speicher. In Hamburg gibt es das Programm „Hamburger Dachbegrünung“ für die Kombination aus Solaranlage und begrüntem Dach. Baden-Württemberg unterstützt mit zinsgünstigen Darlehen über das Programm „Wohnen mit Zukunft“. Auch in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen existieren ähnliche Programme.Auch viele Kommunen unterstützen finanziell auf dem Weg zur eigenen Solaranlage. In Stuttgart gibt es beispielsweise einen Zuschuss über das Programm „Solaroffensive“, in Hannover über das Förderprogramm„Pro Klima“.