Anfang Juni erhielten deutsche Antiquariate dubiose Buchbestellungen aus Kanada, von „Zoom Books“. Die Firma bestellte in großen Mengen, die angekauften Bücher wurden über eine eigens eingerichtete Lieferadresse in Deutschland als Sammelbestellung in die USA verschifft. Und wer steckt dahinter? Sehr wahrscheinlich KI-Konzerne, die über Zwischenhändler gedruckte Bücher aus der ganzen Welt aufkaufen.Die „Washington Post“ enthüllte Ende Januar das „Project Panama“ des KI-Unternehmens Anthropic. Nach Sichtung von mehr als 4000 internen Dokumenten, die für ein Gerichtsverfahren entsiegelt worden waren, legte die Zeitung dar, was Anthropic vorhatte: möglichst alle auf der Welt verfügbaren Bücher scannen, der KI verabreichen und danach schreddern. Seit Anfang 2024 erwarb der Konzern massenhaft gebrauchte Bücher, trennte maschinell die Buchrücken ab, scannte die Seiten ein und entsorgte sie anschließend. „Destruktives Scannen“ wird das genannt. Ist das auch das Schicksal der antiquarischen Bücher aus Deutschland? „Zoom Books“ gibt über seine Abnehmer keine Auskunft, Ziel sei der Weiterverkauf gewesen.Anthropic, Anbieter des Chatbots Claude, scannte nicht nur Literatur der Gegenwart ein, sondern auch Downloads aus Schattenbibliotheken wie der „Library Genesis“. Claude wurde mit ungefähr 500.000 urheberrechtlich geschützten, illegal heruntergeladenen Büchern gefüttert. Dagegen klagte eine Gruppe von Autoren. Das Gericht entschied zugunsten von Anthropic, dass sich der Konzern auf das in den USA gültige „Fair Use“-Prinzip berufen könne. Dieses erlaubt die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material unter bestimmten Umständen nach dem Erwerb. Nur in dem Punkt der illegalen Beschaffung von Büchern über Schattenbibliotheken bekamen die Autoren recht. Das Verfahren endete mit einer außergerichtlichen Einigung und der Zahlung von 1,5 Milliarden Dollar an Verlage und Autoren. Ende Juli hat eine Bundesrichterin die Vereinbarung genehmigt.Der rechtliche Rahmen ist unklarKann man, soll man etwas dagegen tun? Außer Bestellungen dieser Art nicht anzunehmen? In Deutschland gilt das Urheberrecht auch beim Scannen eines gedruckten Buchs. Der Scan stellt eine Vervielfältigung dar. Selbst Sicherungskopien sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Gemäß der KI-Verordnung der Europäischen Union müssen KI-Anbieter das europäische Urheberrecht beachten und transparent darlegen, wie sie ihre KI-Modelle „trainieren“. In den USA machen Firmen Gebrauch vom „Fair Use“-Prinzip des amerikanischen Urheberrechts. Dieses Prinzip gerät an seine Grenzen, wenn nicht mehr nachvollziehbar ist, wer ein Buch zu welchem Zweck gescannt hat und ob eine digitale Kopie verwendet wurde.„Wenn man legal Eigentum an einem physischen Buch erwirbt, darf man damit zunächst tun, was man möchte. Deshalb dürfen Bücher auch zerstört werden“, sagt Jessica Sänger, Direktorin für europäische und internationale Angelegenheiten beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Werden Bücher massenhaft aufgekauft und systematisch zerstört, sei das jedoch keine Frage des Urheberrechts. Urheberrechtlich relevant sei die Frage, ob Werke zum Beispiel illegal vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Täglich ließen sich solche illegalen Vervielfältigungen auf verschiedensten Plattformen beobachten, auch bei KI-Unternehmen.Können Gerichte mit der rechtlichen Aufarbeitung mithalten?Ob das Einscannen der Bücher in den USA generell als zulässig anzusehen ist, sei ihres Erachtens noch nicht eindeutig geklärt. Das „Fair Use“-Prinzip spielt eine wichtige Rolle bei der Klärung, ob eine Werknutzung zulässig ist oder nicht. Das müssen Gerichte im Einzelfall anhand der jeweiligen Umstände entscheiden. In dem Tempo, in dem Bücher akquiriert, gescannt und vernichtet werden, stellt sich die Frage, ob Gerichte mit der rechtlichen Aufarbeitung dieser Prozesse Schritt halten können.In den Nachrichten über „destruktives Scannen“ vermischt sich Verschiedenes: die Frage nach dem geistigen Eigentum, der rechtliche Rahmen und die Handlungsfähigkeit von Institutionen. Es stellt sich aber auch die Frage der Demokratisierung von Wissen und was passiert, wenn KI-Konzerne Wissen monopolisieren. Absehen lassen sich die Dimensionen der KI-Trainings bislang kaum.Kristian Kersting, Professor für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (AIML) an der Technischen Universität Darmstadt, sieht den Vorgang ambivalent. KI-Modelle zu verbessern, sei grundsätzlich gut. Es müssten jedoch digitale Kopien erstellt werden, sonst gehe kulturelles Erbe verloren. Um sich gegen die unrechtmäßige Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken zu wappnen, müssten eigene, sichere und leistungsfähige KI-Modelle in Europa her.Die Musikindustrie schützt sich besserDrei Dinge seien wichtig: Rechenkapazität, ausreichend qualifiziertes Personal und ein politischer Rahmen, der Datenhoheit, Urheberrecht und Innovationsförderung in Einklang bringe. Ohne diese Bausteine bleibe jede Debatte wertlos, weil die technische Souveränität, um Positionen durchzusetzen, fehle. Die Europäische Kommission plant derzeit den Bau von bis zu sieben AI-Gigafactories. Bis die stehen, sind die Probleme der Gegenwart jedoch Vergangenheit.Ein Beschluss des Landgerichts München vom 31. Juli könnte jedoch Verweischarakter für den KI-Zugriff auf Bücher und Texte haben. Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA errang einen Erfolg gegen die unerlaubte Nutzung von Musik durch das amerikanische KI-Unternehmen Suno. Die Firma trainierte ihre KI-Modelle größtenteils ohne Lizenzverträge mit den Rechteinhabern der verwendeten Werke. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist aber das zweite Mal, dass ein deutsches Gericht über die Verwendung urheberrechtlich geschützter musikalischer Werke durch generative KI entschieden hat.Im November letzten Jahres ging es um Songtexte, diesmal um die Komposition von Stücken, denen KI-Songs ähneln, etwa Alphavilles „Forever Young“ oder Helene Fischers „Atemlos“. Der generierte Song, die Wiedererkennbarkeit der Originale und die Memorisierung der Werke waren Streitpunkte. „Dabei hat das deutsche Gericht amerikanisches Recht angewendet“, sagt Jessica Sänger. „In beiden Fällen hat das Landgericht München I erkannt, dass die KI-Modelle die Werke memorisieren, das heißt, die Werke sind im Modell selbst enthalten.“Die Musikindustrie hat gelernt, sich gegen KI-Unternehmen zu wehren. Der Buchmarkt ist nicht so übergreifend organisiert wie die Musikindustrie, und der Nachweis von KI-Einsatz bei Texten ist schwerer zu leisten. Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, erklärte in einer Pressemitteilung zu der Klage von Penguin Random House, dass die Durchsetzung von Rechten gerade für die Buchbranche oft schwierig sei, weil KI-Konzerne kaum offenlegen, womit sie trainieren, ohne dafür eine Lizenz zu haben. Umso wichtiger sei, dass Gerichte klären, wo unzulässige Übernahmen beginnen – auch mit Blick auf Fragen der Memorisierung.