Quelle: dpa Sachsen

7. August 2026, 10:31 Uhr

Lina E. war im Mai 2023 schuldig gesprochen worden. (Archivbild)

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beugehaft für die Linksextremistin Lina E. bestätigt. Der dritte Strafsenat verwarf ihre Beschwerde gegen eine Anordnung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, das die Haft zur Erzwingung einer Zeugenaussage verhängt hatte. Lina E. könne sich nicht auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen, da sie zu den Taten, zu denen sie aussagen soll, bereits rechtskräftig verurteilt worden sei, so der BGH.