Die Antifaschistin Lina E. wurde zuletzt in Beugehaft genommen, nun bestätigte der BGH die Maßnahme. Die Leipzigerin legt Verfassungsbeschwerde ein.

Lina E. schwieg im Gerichtssaal in ihrem ersten Prozess in Dresden. Sie schweigt auch heute zu den Vorwürfen

Sebastian Kahnert/dpa

Gerade mal sechs Wochen war Lina E. in Freiheit, dann endete sie wieder für sie. Ende Juni sollte die Leipzigerin als Zeugin in einem Prozess gegen sieben An­ti­fa­schis­t*in­nen in Dresden aussagen – und verweigerte diese Aussage. Das Gericht verhängte darauf eine sechsmonatige Beugehaft, Lina E. wurde noch vor Ort festgenommen. Sie legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein – der die Beugehaft nun aber bestätigte. Doch die 31-Jährige wird auch dagegen vorgehen.

Bereits im Mai 2023 war die Antifaschistin vor demselben Dresdner Gericht zu gut fünf Jahren Haft verurteilt worden – wegen mehrerer schwerer Angriffe mit anderen Linken auf Rechtsextreme in Ostdeutschland ab dem Jahr 2018. Die Gruppe wurde später von Behörden als „Antifa Ost“ tituliert.