Quelle: dpa Sachsen

10. August 2026, 17:15 Uhr

Lina E. war im Mai 2023 schuldig gesprochen worden. (Archivbild)

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Der Anwalt von Lina E. will Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen, dass die Linksextremistin wegen einer verweigerten Zeugenaussage in Beugehaft genommen werden soll. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte diese Zwangsmaßnahme angeordnet, der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sie bestätigt.