Quelle: dpa Sachsen

25. Juni 2026, 15:38 Uhr

Im Prozess gegen Lina E. und weitere Angeklagte sprach das OLG Dresden 2023 das Urteil. (Archivbild)

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Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) bleibt es dabei: Ein verurteilter Linksextremist muss in Beugehaft, weil er im Prozess gegen weitere Mitglieder der sogenannten Hammerbande die Aussage verweigert hat. Eine Beschwerde des 40-Jährigen verwarf der BGH Ende Mai, wie das Karlsruher Gericht nun mitteilte.