Stellen wir uns kurz vor, jemand zieht sich morgens in der U8 aus. Nicht symbolisch, nicht metaphorisch – einfach so, zwischen Gesundbrunnen und Alexanderplatz, komplett nackt. Vermutlich würde niemand ehrfürchtig fragen, ob der Mann gerade gegen Fast Fashion demonstriert. Die Fahrgäste würden Abstand nehmen, die BVG-Sicherheit rufen und hoffen, dass die nächste Station schnell kommt.

Natürlich ist bloße Nacktheit, auch wenn sie einem aufgedrückt wird, keine Straftat. Paragraf 183a des Strafgesetzbuches beispielsweise greift nur bei öffentlichen sexuellen Handlungen.

Nicht sexuell motivierte Nacktheit kann jedoch, abhängig von Ort und Umständen, als Belästigung der Allgemeinheit nach Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes geahndet werden. Zudem gilt in der U-Bahn das Hausrecht der BVG. Sprich: Niemand kann überall selbstverständlich blank ziehen und erwarten, dass die Umgebung sich freut und Beifall klatscht.

Nackte radeln 33 Kilometer durch Berlin

Am Sonntag, dem 9. August, funktioniert die Sache nun anders. Um 10.30 Uhr soll im Mauerpark Berlins erster vollständig nackter World Naked Bike Ride starten. 33 Kilometer geht es unter anderem zum Brandenburger Tor, zum Reichstag und zur East Side Gallery. Das Absurde daran: Sobald mehrere Menschen auf Fahrräder steigen, eine Demonstration anzeigen und ein paar politisch wohlklingende Begriffe auf ihre Nacktheit kleben, wird aus der Zumutung ein „historischer Meilenstein“.