Im Prozess um den tödlichen Auto-Anschlag auf die Münchner Verdi-Demonstration ist der Angeklagte Farhad N. wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht der bayerischen Landeshauptstadt stellte bei dem aus Afghanistan stammenden 25-Jährigen am Donnerstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert.Bei dem Anschlag im Februar vergangenen Jahres kamen eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zweijähriges Kind ums Leben. Mehr als 40 Menschen wurden – teils lebensgefährlich – verletzt. Viele von ihnen leiden bis heute massiv physisch oder psychisch unter den Folgen der Attacke, manche sind weiterhin arbeitsunfähig.Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass N. absichtlich von hinten mit einem Auto in den Demonstrationszug fuhr. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne sagte, der Tatort sei „ein einziges Trümmerfeld“ auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen.Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt.Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer„Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt“, hatte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer gesagt. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen. Außerdem hätten persönliche Gefühlsregungen wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung eine Rolle gespielt. Verteidiger hatten milderes Strafmaß gefordert Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf 15 Jahre Haft sowie die Unterbringung ihres Mandanten in der Psychiatrie plädiert. Zur Begründung nannten die Anwälte, dass ihr Mandant deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie zeige – einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen.Das Gericht verurteilte N. wegen zweifachen Mordes und 23‑fachem versuchten Mordes, damit wertete die Kammer einen Fall mehr als versuchten Mord als die Bundesanwaltschaft. Außerdem verurteilte das Gericht den 2016 nach Deutschland gekommenen Angeklagten wegen 19-facher gefährlicher Körperverletzung und dreifacher vorsätzlicher Körperverletzung.Der Verurteilte habe als Reaktion auf die Situation in islamischen Ländern willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland angreifen und töten wollen, begründete der Vorsitzende Richter sein Urteil. „Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen.“ N. machte im Prozess keine Angaben zu seinem Motiv. (AFP/dpa)
Auto-Anschlag auf Verdi-Demo in München: Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt
Ein Gericht in München hat den Angeklagten wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest.











