Im Prozess um den Anschlag auf eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi mit zwei Toten und mehr als 40 Verletzten hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Eine Haftprüfung nach 15 Jahren wäre demnach ausgeschlossen. Oberstaatsanwalt David Rademacher wirft Farhad N. unter anderem zweifachen Mord sowie versuchten Mord in 22 Fällen vor. Die „objektive Sinnlosigkeit“ der Tat mache „fassungslos“, erklärte Rademacher in seinem Plädoyer am 32. Prozesstag. Als Motiv haben laut Rademacher in erster Linie „religiöse und politische“ Auffassungen eine „maßgebliche Rolle“ gespielt.Am 13. Februar vergangenen Jahres war Farhad N. mit einem weißen Mini von hinten in den Demonstrationszug mit rund 1400 Teilnehmenden in der Münchner Maxvorstadt gerast und hatte dabei eine 37-Jährige und ihre zwei Jahre alte Tochter so schwer verletzt, dass sie kurz darauf starben. Zudem wurden mehr als 40 Menschen verletzt, viele von ihnen schwer.Im Prozess, der seit Januar vor dem Oberlandesgericht München läuft, hatten zunächst die Überlebenden und Ersthelfer ausgesagt und von den Folgen des Anschlags berichtet. Viele leiden bis heute unter den körperlichen Verletzungen. Hinzu kommen die psychischen Folgen, mit denen zahlreiche Überlebende bis heute zu kämpfen haben. Manche können auch jetzt, fast eineinhalb Jahre nach dem Attentat, noch immer nicht arbeiten.Vom 20. Verhandlungstag an ging es vor Gericht vor allem um den heute 25-jährigen Angeklagten – und die Frage nach dem Motiv für den Anschlag. Der aus Afghanistan stammende Farhad N. hatte sich in seinen Vernehmungen, die per Video vor Gericht abgespielt wurden, immer wieder darauf berufen, dass ihm Allah befohlen habe, die Tat zu begehen. Die Ermittler gingen deshalb schnell von einer islamistischen Motivation aus. Laut Bundesanwaltschaft hat N. den Anschlag als Vergeltungsaktion für das seiner Auffassung nach vom Westen und insbesondere US-Präsident Donald Trump verursachte Leid von Muslimen unter anderem in Gaza und Afghanistan begangen.Gleichzeitig hatte Farhad N. in seinen Vernehmungen sowie in Gesprächen mit Psychiatern im Gefängnis immer wieder davon gesprochen, „einen Fehler“ begangen zu haben. Bereits kurz nach der Tat soll er diese Aussage gegenüber einem Polizisten getätigt haben. Ein Sachverständiger hatte N. für schuldfähig erklärt. Vor Gericht hatte der Angeklagte zur Frage nach seinem Motiv geschwiegen.Trotz einer sorgfältigen und umfangreichen Beweisaufnahme mit mehr als 100 Zeugen stellte Rademacher fest, dass es mit Blick auf das Motiv nach wie vor „offene Fragen“ gebe. Und auch der Angeklagte selbst könne sich sein Handeln nicht erklären. Dabei sei es ihm weniger um das Schicksal seiner Opfer gegangen, sondern um sein „Selbstbild als guter Mensch“, mit dem das Attentat auch für Farhad N. nicht vereinbar sei, so Rademacher.Am morgigen Mittwoch werden das Plädoyer der Verteidigung sowie die abschließenden Worte des Angeklagten erwartet. Das Urteil soll am 6. August verkündet werden.
Anschlag auf Verdi-Demo in München: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Im Februar 2025 raste ein Mann auf Teilnehmer einer Demo zu. Eine Mutter und ihr Kind starben. Was der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer fordert.







