GastkommentarRoman von AhKapitalbezug bei Pensionierung und das Risiko zukünftig steigender ErgänzungsleistungenNicht jeder Kapitalbezug aus der Pensionskasse ist falsch. Wer sein Alterskapital aber konsumiert oder ungünstig investiert, fällt später ins System der Ergänzungsleistungen.05.08.2026, 05.23 Uhr3 LeseminutenDie Pensionskassenrente soll Langlebe-, Anlage- und biometrische Risiken bündeln.NZZDer Kapitalbezug in der zweiten Säule wird zur Normalität. 2024 liessen sich 45 Prozent der Neupensionierten ihr Altersguthaben ausschliesslich als Kapital auszahlen, weitere 19 Prozent wählten eine Mischform aus Rente und Kapital. Tendenz stark steigend.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Kapital schaffe Flexibilität, Gestaltungsspielraum, Anlagechancen, steuerliche Vorteile, Vererbungsmöglichkeiten und die Freiheit, Wünsche zu erfüllen. Wer will schon gegen Freiheit sein? Kapitalbezug sei gut, weil er flexibel mache; Flexibilität sei gut, weil sie Wahlmöglichkeiten schaffe; Wahlmöglichkeiten seien gut, weil sie individuelle Lösungen erlaubten. Ohne Quantifizierung sind diese Aussagen leer.Vor- und NachteileFlexibilität nützt nur mit tragfähiger Entnahme-, Anlage- und Risikostrategie. Gestaltungsspielraum hilft nur, wenn er nicht in Konsum, Fehlanlagen oder teurer Vermögensverwaltung endet. Anlagechancen zählen nur, wenn nach Kosten, Steuern, Inflation und Marktrisiken eine risikogerechte Mehrrendite bleibt. Vererbung setzt voraus, dass das Kapital nicht für Lebensunterhalt, Krankheit oder Pflege verbraucht wird.Die Frage ist nicht, ob Kapitalbezug theoretisch Vorteile hat. Natürlich hat er das. Sondern wie realistisch die Sicherung dieser Vorteile über Jahrzehnte ist. Kapitalbezug heisst lebenslang selbst vorsorgen.Die Pensionskassenrente beantwortet diese Frage kollektiv. Sie bündelt Langlebe-, Anlage- und biometrische Risiken. Der Kapitalbezug individualisiert diese Risiken. Aus Vorsorge wird Vermögensverwaltung, aus Rente ein Depot, aus lebenslangem Einkommen ein Entnahmeplan. Das kann funktionieren; jedoch sind die Anforderungen an Finanzwissen, Disziplin, tiefe Kosten, realistische Renditeerwartungen und Reserven enorm.Hinzu kommen Interessenprobleme. Für Pensionskassen ist der Kapitalbezug attraktiv, da Langleberisiken verschwinden. Für Finanzdienstleister ist er attraktiv, weil aus Vorsorgekapital verwaltbares Vermögen wird. An einer Rente verdient der Berater nichts; an investiertem Kapital dagegen über Jahre. Das macht Beratung nicht schlecht, aber ihre Anreizstruktur erklärungsbedürftig.Wer sein Alterskapital konsumiert oder ungünstig investiert und später mittellos wird, fällt nicht ins Nichts, sondern ins System der Ergänzungsleistungen. Diese dürfen nicht zur impliziten Rückversicherung individueller Kapitalbezugsentscheide werden. Gesellschaftspolitisch werden sonst die Vorteile privatisiert und die Nachteile sozialisiert. Solange Kapital vorhanden ist, geniesst der Einzelne Freiheit; ist es verbraucht, zahlen AHV, Ergänzungsleistungen, Kantone, Bund und einmal mehr jüngere Generationen.Nicht jeder Kapitalbezug ist falsch. Bei hohem Vorsorgevermögen und solider Rentenbasis ist ein (Teil-)Bezug diskutierbar. Kapitalbezug ja – aber nicht auf Kosten der lebenslangen Grundsicherung.Bezüge limitierenDer einfache Vorschlag: Kapitalbezüge, falls überhaupt zulässig, sind stärker zu limitieren. (Teil-)Bezüge sollten nur bei ausreichend hoher lebenslanger Rente möglich sein. Eine konkrete Schwelle könnte bei 50 000 Franken pro Jahr liegen. Wer keine tragfähige Rente hat, darf sein Alterskapital nicht in eine private Vermögensverwaltung verwandeln, deren Scheitern später die Allgemeinheit finanziert.Die zweite Säule finanziert lebenslang das Einkommen im Alter. Der Kapitalbezug wird als Selbstbestimmung verkauft. In Wahrheit ist er eine Wette auf Finanzkompetenz, stabile Märkte, tiefe Kosten, Disziplin, Gesundheit und eine nicht allzu lange Lebensdauer. Solche Wetten darf man privat eingehen, aber nicht mit einem kollektiven Vorsorgesystem subventionieren. Kapitalbezug bei Pensionierung ist nicht die kluge Alternative zur Rente, sondern ein kapitaler Fehler. Er gehört nicht beworben, sondern begrenzt.Roman von Ah ist VR-Delegierter Swiss Rock Asset Management, Verwaltungsratspräsident und Dozent am Ausbildungszentrum für Experten der Kapitalanlage (Azek), Vorstandsmitglied des Verbands der Schweizer Finanzanalysten (SFAA).Passend zum Artikel
Warum der Kapitalbezug bei Pensionierung gut überlegt sein muss
Nicht jeder Kapitalbezug aus der Pensionskasse ist falsch. Wer sein Alterskapital aber konsumiert oder ungünstig investiert, fällt später ins System der Ergänzungsleistungen.






