Der Bericht der Alterssicherungskommission enthält vieles, was richtig ist. Eine höhere Lebensarbeitszeit ist angesichts der demographischen Entwicklung kaum zu vermeiden. Auch eine kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Rente ist überfällig. Wer glaubt, ein umlagefinanziertes System könne mit immer weniger Beitragszahlern und immer mehr Rentnern dauerhaft unverändert funktionieren, macht sich etwas vor.Der Kern des Kommissionsberichts ist richtig. Auch dann, wenn er für viele Erwerbstätige eine zusätzliche Belastung bedeutet. Länger zu arbeiten ist unbequem. Zusätzliche Beiträge für eine kapitalgedeckte Säule sind ebenfalls kein Geschenk. Aber beides ist notwendig, wenn das Rentensystem langfristig stabil bleiben soll.Das Problem liegt nicht darin, dass die Kommission den Beitragszahlern etwas zumutet. Das Problem liegt darin, dass sie ihnen den größten Teil zumutet. Die Kopplung der Rente an die Lebenserwartung, die Einschränkung der Frühverrentung und die höheren Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten Rente treffen allesamt die heutigen Beitragszahler und damit die jüngere Generation.Keine ausgewogene LastenverteilungDie Kommission versucht, die Bestandsrentner nur an einer Stelle in die Pflicht zu nehmen. Sie verweist darauf, dass auch Rentner künftig stärker beteiligt würden. Zentral ist dabei der Nachhaltigkeitsfaktor, der nach 2031 wieder greifen und von 0,25 auf 0,33 erhöht werden soll. Auf dem Papier klingt das nach einer Beteiligung der heutigen Rentner. In der Wirkung ist sie deutlich kleiner. Denn der Bericht stellt direkt klar, dass das Rentenniveau unter Berücksichtigung des Gesamtpakets weder für den Rentenbestand noch für künftige Rentenzugänge geringer ausfallen soll als nach geltendem Recht. Gleichzeitig sollen junge Jahrgänge länger arbeiten, zusätzliche Beiträge zahlen und über Steuern Übergangslasten mittragen. Das ist keine ausgewogene Lastenverteilung. Das ist Besitzstandswahrung der älteren Generation.Besonders problematisch ist diese Schieflage, weil die Politik erst im vergangenen Jahr nach demselben Muster gehandelt hat. Mit der Festschreibung des Rentenniveaus bis 2031 und der Ausweitung der Mütterrente wurden Rentnern zusätzliche Sicherheit und zusätzliche Leistungen zugesagt. Das mag politisch erklärbar sein. Aber es kostet Geld. Und dieses Geld muss irgendwo herkommen.An der entscheidenden Stelle ist die Kommission zu vorsichtigDie Kommission erkennt das Grundproblem durchaus. Sie beschreibt den demographischen Druck, die steigenden Belastungen der Sozialversicherungen und die Notwendigkeit, Beitragszahler nicht dauerhaft zu überfordern. Aber genau an der entscheidenden Stelle bleibt sie zu vorsichtig: bei der Frage, welchen substanziellen Beitrag bestehende Rentner leisten sollen. Niemand verlangt, kleine Renten zu kürzen. Wer im Alter wenig hat, darf nicht zusätzlich belastet werden. Aber zwischen dem Schutz niedriger Renten und der weitgehenden Schonung des gesamten Rentenbestands liegt ein großer Unterschied. Rentner sind keine homogene Gruppe. Es gibt Menschen mit geringen Altersbezügen, aber auch Ruheständler mit stabilen Renten, großem Vermögen und weiteren Einkünften.Eine gerechte Reform müsste diese Unterschiede stärker berücksichtigen. Denkbar wären viele Lösungen, wie zum Beispiel die Rückabwicklung des Rentenpakets aus dem vergangenen Jahr. Die Kommission entscheidet sich stattdessen für den politisch bequemeren Weg: Die Rentner werden formal beteiligt, aber materiell weitgehend geschützt.Damit setzt sich ein bekanntes Muster fort. Die junge Generation soll Verantwortung übernehmen, Beiträge zahlen, länger arbeiten, privat vorsorgen, kapitalgedeckt ansparen und zugleich akzeptieren, dass bestehende Leistungsversprechen kaum angetastet werden. Diese Generation hat ohnehin bereits erhebliche Lasten zu tragen: steigende Schuldenstände, hohe Sozialabgaben, über Jahre vernachlässigte Verteidigungsausgaben und die ausgebliebenen Investitionen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte. Nun kommt eine Rentenreform hinzu, die erneut vor allem die Jüngeren belastet. Das ist nicht generationengerecht.Der Generationenvertrag darf keine Einbahnstraße sein. Er bedeutet nicht, dass die Jungen immer neue Lasten schultern, während die Älteren vor spürbaren Zumutungen bewahrt werden. Solidarität braucht Gegenseitigkeit. Wer den Generationenvertrag ernst nimmt, muss auch anerkennen, dass dessen Finanzierung nicht dauerhaft zulasten einer Seite verschoben werden kann. Wer das nicht ernst nimmt, der wird irgendwann sehen, wie die Jüngeren den Generationenvertrag aufkündigen. Einseitig und fristlos. Mit all den Verwerfungen, die dazugehören.Der Bericht der Rentenkommission ist besser als viele politische Scheinlösungen. Er benennt wichtige Strukturprobleme und schlägt Instrumente vor, die in die richtige Richtung weisen. Höhere Lebensarbeitszeit und Kapitaldeckung sind notwendig. Aber eine Reform muss noch sehr viel weiter gehen und darf die Fehler der Vergangenheit nicht nur benennen, sondern muss sie auch korrigieren.
Alterssicherung: Die Rentenkommission schont die Falschen
Das Problem liegt nicht darin, dass die Kommission den Beitragszahlern etwas zumutet. Das Problem liegt darin, dass sie ihnen den größten Teil zumutet. Das ist nicht generationengerecht.






