Die Rentenpolitik der vergangenen anderthalb Jahrzehnte war von dem Versuch geprägt, die Folgen des demographischen Wandels politisch zu verdrängen, statt sie zu bewältigen. Es ist daher ein großer Erfolg der Alterssicherungskommission, dass ihre Vorschläge auch unbequeme leistungsreduzierende Maßnahmen enthalten.Die Kopplung des Regelrenteneintrittsalters an die Lebenserwartung und die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 sind insofern herauszuheben, als sie bisher – wider aller Vernunft – nicht konsensfähig waren. Für eine nachhaltige Reform der Rentenversicherung sind diese Maßnahmen jedoch nur das Minimum. Die eigentliche Gretchenfrage ist die nach der Aufteilung der Lasten des demographischen Wandels, vor allem der Umgang mit der „Bugwelle“ der Baby-Boomer-Kohorten.Hier gelingt der Kommission mit ihren Vorschlägen auf den ersten Blick ein kluger Kompromiss in Richtung einer für alle Generationen tragfähigen Aufteilung der demographischen Belastung. So sollen der Nachhaltigkeitsfaktor verschärft werden und die Lasten, nicht wie bisher angedacht, im Verhältnis 1:3 zwischen Rentnern und Beitragszahlern, sondern nun 1:2, aufgeteilt werden. Das würde der Ausweitung des Umlageverfahrens und der Überlastung künftiger Beitragszahler eigentlich wirksam entgegengewirken. Zur Vermeidung sozialer Härten soll gleichzeitig die Anrechnung von Renten auf die Grundsicherung im Alter angepasst werden („Freibetrag“). Für sich genommen ist die Kombination dieser beiden Maßnahmen ein beeindruckender Kompromiss. Er würde eine effektive intergenerative Lastenteilung ermöglichen und endlich den lähmenden Zielkonflikt zwischen Armutsvermeidung und Generationengerechtigkeit auflösen.Bei genauerer Betrachtung sind jedoch drei andere Elemente entscheidend für die intergenerative Verteilungswirkung. Erstens die Einbeziehung der Selbständigen in die Rentenversicherung, zweitens die Einführung eines Kapitalstocks aus zusätzlichen Beitragszahlungen und drittens die Einführung eines steuerfinanzierten Übergangsfaktors.Problematische Einbeziehung der SelbständigenDie Einbeziehung der Selbständigen in das Umlageverfahren bewirkt in den ersten Jahrzehnten einen Windfall-Profit. Die demographische Belastung in der Rentenversicherung sinkt zunächst, steigt dafür aber langfristig umso stärker. Damit wiederholt sich die „Ursünde“ der Einführung des heutigen Umlagesystems 1957 zur Auszahlung von Renten nach Verlust des Kapitalstocks durch Weltkriege und Wirtschaftskrisen, die uns bis heute an ein unrentables Umlageverfahren fesselt. Künftige Generationen müssten ein noch größeres Rentenvolumen finanzieren, damit die Rentner und Beitragszahler der kommenden Jahrzehnte entlastet werden könnten.Das steht im krassen Widerspruch zum Ziel der Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung durch die Einführung einer „Kapitalrente“. Sie verbessert die Versorgungssituation künftiger Generationen, indem sie rentable Rücklagen zur Auszahlung zukünftiger Renten bildet. Wirklich neu ist das Konzept aber nicht. Es entspricht der Einführung der Teilkapitalisierung von 2001, der Riesterrente; nur dass der Kapitalstock nun verpflichtend und zentralisiert eingeführt werden soll. Ein stimmiges Vorgehen würde die Beitragszahlungen der Selbständigen nicht der Umlage zuführen – und damit konsumieren, sondern der Kapitalrente – und damit investieren.Fragwürdiges Festhalten an der HaltelinieWeiterhin hält die Kommission an der Haltelinie des Rentenniveaus von 48 Prozent bei Beginn des Rentenbezugs fest. Zukünftig soll dieses Niveau durch die „Kapitalrente“ ermöglicht werden. Für die Renteneintritte der kommenden zwei Jahrzehnte wird diese jedoch noch sehr gering ausfallen. Daher sollen bei Renteneintritt von 2032 an die Renten steuerfinanziert so aufgestockt werden, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird. Fragwürdig ist dieses Vorgehen, weil mit der Riester-Rente eine Teilkapitalisierung der Rentenversicherung längst besteht. Sie wurde vor 25 Jahren beschlossen und bewirkte eine Senkung des Rentenniveaus über die sogenannte Riestertreppe, um den Beitragszahlern finanziellen Raum für die private Vorsorge zu verschaffen.Die Beitragszahler der vergangenen 25 Jahre hatten damit sowohl die Mittel als auch die entsprechenden Signale zur privaten Vorsorge. Der Rentenversicherungsbericht weist folgerichtig seit Jahren das Rentenniveau für Neurentner inklusive der Leistungen aus der Riester-Rente aus. Für den Renteneintritt 2032 läge es demnach bei 54,1 Prozent. Ein Abstellen auf das Rentenniveau mit gesetzlicher Kapital- und Riester-Rente würde den schärfer geschalteten Nachhaltigkeitsfaktor tatsächlich für alle gleichermaßen wirken lassen und keine weitere Bevorzugung rentennaher Jahrgänge bewirken.Wer den Nachhaltigkeitsfaktor verschärft und gleichzeitig verspricht, dass „weder für den Rentenbestand noch für die künftigen Rentenzugänge“ ein Rentenniveau „geringer als nach geltendem Recht“ entsteht, verspricht mehr Generationengerechtigkeit, ohne irgendjemandem innerhalb des Systems etwas zuzumuten. Die Alterssicherungskommission versucht sich damit an der Quadratur des Rentenkreises. Das Ergebnis ist kein echter Kompromiss zwischen Leistungsempfängern und Beitragszahlern, sondern eine Verlagerung der Rechnung auf Steuerzahler und jüngere Generationen.Der vorgelegte Reformkatalog ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch er bleibt in einem grundlegenden Widerspruch gefangen. Einerseits erkennt die Kommission, dass die Alterssicherung künftig stärker auf Kapitaldeckung setzen und die Lasten des demographischen Wandels gerechter zwischen den Generationen verteilen muss. Andererseits schlägt sie Maßnahmen vor, die das Umlageverfahren weiter ausdehnen und die notwendigen Anpassungen innerhalb des Systems verhindern. Wer mehr Kapitaldeckung fordert, kann nicht zugleich die Umlage vergrößern. Wer mehr Generationengerechtigkeit verspricht, kann nicht garantieren, dass niemand dafür einen Preis zahlt. Genau darin liegt die Quadratur des Rentenkreises, an der die deutsche Rentenpolitik seit Jahren scheitert.
Rentenkompromiss: Schafft das wirklich eine bessere Balance der Lasten zwischen den Generationen?
Schafft der Kompromiss der Rentenkommission wirklich eine bessere Balance der Lasten zwischen den Generationen? Wo es noch hakt.













