Es tut sooo gut, eine beste Freundin zu haben – etwas in der Art wird sich die Arzthelferin gedacht haben. Denn was sie ihrer Freundin per Whatsapp und in mehreren Audionachrichten mitteilte, waren Dinge, die sie sich von der Seele reden musste. „Mein Chef ist ein Bastard“, schrieb sie. Und über die Managerin der Schönheitspraxis, in der sie arbeitete: „Sie ist sooo falsch.“ Und „Todes dumm“. Wie man eben so spricht und schreibt in einem geschützten Raum mit einer Person, der man vertraut. Mit der besten Freundin eben.An diesem Donnerstag haben sich die Anwälte der besten Freundinnen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) getroffen. Die Urheberin der Chats klagt auf eine Geldentschädigung von 7500 Euro sowie Feststellung der Schadensersatzpflicht. Zahlen soll die Empfängerin, also die – nunmehr ehemalige – beste Freundin. Denn sie hat getan, was echte Freundinnen nie tun würden. Nachdem sie sich bei einem Mallorca-Urlaub zerstritten hatten, soll sie die Nachrichten noch während der Reise kurzerhand an die Arztpraxis weitergeleitet haben. Also an den „Bastard“. Und an dessen Lebensgefährtin, seine Praxismanagerin („sooo falsch“).Die Frau stand unter enormem Druck und wünschte sich Hilfe von – ihrer besten FreundinSpäter behauptete sie, die Chats einzig deshalb weitergegeben zu haben, um den Arzt und seine Mitarbeiter zu schützen, die sie von einer Silvesterfeier kannte. Jedenfalls zog die stille Post die fristlose Kündigung der jungen Frau nach sich, und noch vor dem Arbeitsgericht zitierte der Anwalt des Arztes aus den Chats und Audiotranskripten.Darin schüttet die unglückliche junge Frau gegenüber der Freundin ihr Herz aus. Wie sie in der Praxis wegen eines beschädigten Handys angegangen worden sei. Wie der Arzt sie wegen Kleinigkeiten angebrüllt habe. Wie sie von einer Kollegin sogar bedroht worden sei. Man weiß nicht, was davon stimmt. Aber es ist unübersehbar, dass sie unter enormem Druck stand und Hilfe suchte, und zwar von ihrer besten Freundin. Sie sprach von „Psychoterror“ und von „krassen Selbstmordgedanken“.In praktischer Hinsicht ging die Sache für die medizinische Fachangestellte gut aus. Sie wurde, wenn auch zwangsweise, den verhassten Job los und fand postwendend eine neue Arbeit. Daher geht es in dem Prozess, rechtlich gesehen, auch nicht um Schadenersatz wegen Gehaltseinbußen für Zeiten einer Arbeitslosigkeit. Sondern um die Entschädigung von 7500 Euro, eine Art „Schmerzensgeld light“ nach europäischem Datenschutzrecht.War es wirklich rein privat, die Chats weiterzugeben?Denn in der einschlägigen EU-Verordnung ist eine Entschädigung für Datenschutzverletzungen vorgesehen, und ein solcher Anspruch ist eigentlich nicht an sonderlich strenge Voraussetzungen gebunden. Allerdings geht er dann ins Leere, wenn der Datenaustausch – hier also die Weitergabe der Chatnachrichten – „ausschließlich zur Ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ vorgenommen wurde. Der Grund für diese, wie Juristen es ausdrücken, „Haushaltsausnahme“ liegt auf der Hand: Private Kommunikation soll nicht unnötig mit rechtlichen Ersatzansprüchen überfrachtet werden.Die entscheidende Frage lautet also: War das wirklich rein privat, die explosiven Chats an den Arbeitgeber der „besten Freundin“ weiterzugeben? So hatte es das Oberlandesgericht Frankfurt gesehen, das vergangenes Jahr über den Fall entschieden hatte – keine Entschädigung, hatte das OLG geurteilt. Thomas Koch, Vorsitzender des ersten BGH-Zivilsenats, setzte hier aber ein deutliches Fragezeichen. Möglicherweise gehe es hier eben auch um Grundrechte, und zwar deshalb, „weil auch intime Daten weitergegeben wurden“. Und einen derartigen Eingriff in die Grundrechte der Arzthelferin, heißt das, kann die „beste Freundin“ eher nicht als ihre Privatsache rechtfertigen.Matthias Siegmann, Anwalt der Klägerin, argumentierte jedenfalls, die Weiterleitung der Chats habe eindeutig den privaten Raum verlassen. „Es ging darum, in das Arbeitsverhältnis hineinzuwirken.“ Sein Gegenspieler Matthias Koch, der die treulose Ex-Freundin vertrat, mahnte dagegen, es nicht zu überziehen mit solchen Entschädigungsansprüchen, die dann womöglich wegen jeder Kleinigkeit geltend gemacht würden. „Sonst wird das uferlos.“Wie die Sache ausgeht, wird man wohl erst in ein, zwei Jahren erfahren. Der BGH will den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Denn der Datenschutz ist europäisch – und der böswillige Umgang mit privaten Chats ist es wahrscheinlich auch.